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Autor Thema: Seit wann haben Gesetze Vertragsdauern und Kündigungsfristen?  (Gelesen 3163 mal)

Z
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habe mich bezüglich "Gesetz" nochmal schlau gemacht: Frage: Seit wann haben Gesetze eine Vertragsdauer und Kündigungsfristen, siehe Rundfunkstaatsvertrag § 15?
siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N


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habe mich bezüglich "Gesetz" nochmal schlau gemacht: Frage: Seit wann haben Gesetze eine Vertragsdauer und Kündigungsfristen, siehe Rundfunkstaatsvertrag § 15?
siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Die Landesregierungen haben einen Vertrag miteinander geschlossen. Alle Länderparlamente haben dann das entsprechende Gesetz verabschiedet.


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Ja, aber dieses Gesetz wurde von keiner Partei unterschrieben.


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Die Landesregierungen haben einen Vertrag miteinander geschlossen. Alle Länderparlamente haben dann das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Die Frage ist somit hinreichend beantwortet - und im Übrigen m.E. schon mehrfach im Forum erörtert.
Bitte Suchfunktion nutzen. Und falls ich mich irren sollte, dann ggf. separaten Thread zu diesem Thema gründen.
Dem vorausgehend aber bitte auch erst einmal selbst recherchieren und die Rechercheergebnisse dann incl.  Quellenangabe mitveröffentlichen.
Arbeitsteilung, sozusagen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2014, 04:08 von Bürger«
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...noch mal zum Prozedere der "Staatsverträge" >
Auch wenn diese Info vom "Verursacher" stammt, aber dieser bestimmt letztendlich den Rahmen, innerhalb dessen wir die Angelegenheit prüfen und angehen können und müssen:

Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
"Staatsverträge zwischen den Bundesländern"


Seite 1
Zitat
"[...] Auf Länderebene wird der Staatsvertrag nun mit dem Entwurf eines Zustimmungsgesetzes in die Landesparlamente eingebracht. Diese können das Gesetz beschließen oder ablehnen. [...]"
> Das ist beim sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" durch Zustimmung der Landesparlamente geschehen. Leider.

Seite 2
Zitat
"[...] Staatsverträge enden u.a. durch [...] Kündigung. [...] Das ursprüngliche Zustimmungsgesetz wird mit der Kündigung gegenstandslos und muss nicht gesondert aufgehoben werden. [...]"

https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf

https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/rechtspflege2


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Ja, aber dieses Gesetz wurde von keiner Partei unterschrieben.

Woher hast Du diese Information?

Die Ministerpräsidenten haben den RBStV unterschrieben, die Länderparlamente haben durch Ratifizierung den Rundfunkbeitrag zu jeweiligem Landesrecht gemacht. Wer es nicht glaubt: Siehe Seite 25-27 der verlinkten PDF-Datei: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1303.pdf


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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