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Autor Thema: Umzug  (Gelesen 1646 mal)

F
  • Beiträge: 2
Umzug
Autor: 14. Mai 2014, 21:22
Hallo,

Person A hat folgendes Problem. A ist kürzlich umgezogen, in einen Haushalt wo es schon Beitragszahler gibt.

Zuvor hatte A eine eigene Wohnung, wo es noch keinen Beitragszahler gab. In dieser Wohnung ist A mit etlichen Schreiben vom Beitragsservice bombardiert worden, natürlich nie darauf reagiert, bis auf das letzte Schreiben (das wo A die 269,- Eu entrichten müssen - hat A aber bis heute nicht getan, weil A es nicht einsieht).

Widerspruch hat A noch eingelegt als A in der alten Wohnung gewohnt hatte (hätte bis 15.2.14 zahlen müssen, habe nichts mehr von denen gehört). Heute kam ein Schreiben (datiert auf 8.5.) auf seinen Widerspruch (übliches blabla - Auf Wunsch scant A's die Tage mal ein).

Natürlich an und mit der neuen Anschrift adressiert.

Zur Übersicht:
Neue Anschrift = Neue Wohnung = es gibt Beitragszahler
alte Anschrift = alte Wohnung = es gab noch keine Beitragszahler

Was kann A tun. Widerspruch erneut einlegen und schreiben, dass es bereits im Haushalt (unter der neuen Anschrift) schon Zahler gibt. Anmerkung die Beitragszahler im neuen Haushalt die tragen den selben Nachnamen.

Ich hoffe A hat es einigermaßen verständlich beschrieben, ansonsten einfach Fragen.. bin ja noch neu hier...Danke:)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2014, 21:29 von Uwe«

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Re: Umzug
#1: 14. Mai 2014, 23:57
Wenn ein Beitragsbescheid kam, ist es zu spät, der Klageweg ist eröffnet, der Widerspruch abgeschickt, die verlassene Wohnung ist Beitragspflichtig ohne möglichkeit einer Flucht. Wenn ein Widerspruchbescheid kommt, bleibt nur zahlen oder klagen. Ab Einzug in die gemeinsame Wohnung kann auf die Beitragsnummer des anderen verwiesen werden, es sind keine Beiträge mehr zu entrichten.


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Re: Umzug
#2: 23. Juni 2014, 16:57
Also muss Person A für die alte Wohnung (MFH) zahlen? Auch wenn das Mahnschreiben bereits an die neue Adresse von Person A geschickt wurde? Person A hat jetzt auch noch für die neue Wohnung (EFH) eine Beitragsrechnung bekommen, obwohl es ja bereits Zahler gibt. Brauch ich irgendwelche juristischen Kenntnisse oder kann ich denen einfach ein ganz normales Schreiben schicken? Zahlen möchte ich nach wie vor nicht. Mahnschreiben ignorieren oder zahlen?


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Re: Umzug
#3: 23. Juni 2014, 23:29
Also muss Person A für die alte Wohnung (MFH) zahlen?
Nur wenn dafür ein Beitragsbescheid kam, eine Zahlungsaufforderung kann ignoriert werden.

Bitte genau schreiben, was für Schreiben gekommen sind, es gibt viele Möglichkeiten mit unterschiedlichen Vorgehensweisen:
Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Informationen, Beitrags/Gebührenbescheide, Widerspruchsbescheide usw.


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