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Autor Thema: Löschung der Daten - Was heißt das genau?  (Gelesen 3309 mal)

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Löschung der Daten - Was heißt das genau?
Autor: 07. März 2014, 08:09
Der RbStV besagt ja im §11 (5), dass "...die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen sind, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht." und im §14 (9) dass "...die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen sind, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.". Letzteres bezieht sich auf den Datenabgleich, der ja seit Anfang 2013 und immer noch läuft.

Was heißt das jetzt genau?

Angenommen Mutter, Vater und volljähriges Kind wohnen zusammen in einem Haushalt. Der Vater zahlt schon seit Ewigkeiten Rundfunkgebühren bzw. jetzt Rundfunkbeiträge. Der Beitragsservice bekommt im Rahmen des Datenabgleichs vom Einwohnermeldeamt die Daten von allen 3 Personen und stellt fest, dass unter dem Namen des Vaters bereits gezahlt wird. Versteh ich das jetzt richtig, dass die Daten von Mutter und Kind deswegen sofort zu löschen sind und die beiden nicht angeschrieben werden?

Ein weiterer Fall: Person A bekommt Post vom Beitragsservice mit der Bitte um Antwort. Da Person A 2012 zu Person B, die bereits zahlt, gezogen ist, gibt Person A natürlich die Beitragsnummer von Person B an. Der Sachverhalt ist damit für den Beitragsservice geklärt. Heißt das, dass anschließend die Daten von Person A vom Beitragsservice gelöscht werden müssen?

Und was heißt "Löschen" für den Beitragsservice? Wird lediglich der elektronische Datensatz einer Person gelöscht und diese Person existiert nicht mehr im Datenbestand des Beitragsservice? Was ist mit Schriftverkehr auf denen die Adresse einer Person steht, z. B. der Bettelbrief von dem der Beitragsservice sicher eine Kopie für ihre eigenen Akten behält, wird dieser Schriftverkehr dann auch vernichtet? Heißt "Löschen", dass eine Person und deren Adresse im gesamten Beitragsservice nicht mehr existiert?


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Gibt es irgendwelche Gründe, diese Fragen nicht direkt an die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zu stellen?
Das wäre doch mal ein Brief wert. Ich glaube, im Bereich Datenschutz liegt da noch viel mehr im Argen.

Warum müssen überhaupt die Daten der einzelnen Bewohner erhoben werden? Da es sich um eine Wohnungsabgabe handelt, wäre es doch logisch, den Eigentümer damit zu belasten (Hausbesitzer, Vermieter, Genossenschaft etc.). Nicht zuletzt auch aus Gründen der geforderten Datensparsamkeit (Eine Wohnung - ein eindeutiger Schuldner). Die Verhältnisse innerhalb der Wohnung (Familie, WG) hat doch den BS gar nicht zu interessieren.

Davon mal abgesehen, lehne ich den Zwangsbeitrag im Ganzen ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2014, 10:22 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Z
  • Beiträge: 1.564
Da tun sich sowieso Abgründe auf: Eine nicht rechtsfähige Einheit verwaltet einen der größten Datensätze der Bundesrepublik Deutschland.
Wer ist denn da der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, welches keins ist?
Wer für den Laden arbeitet, muß ja einen Arbeitsvertrag mit einer Rundfunkanstalt haben, oder?
Der Laden hat ja auch ein Konto, wo alle fleißig drauf einzahlen sollen, wer hat denn das eröffnet?
Wer ist da also wirklich "Kontoinhaber"?

Wer garantiert eigentlich dafür, daß in dem Laden nach Recht und Gesetz Ordnung herrscht?

Ich fand es ja schon interessant, daß die Eilbedürftigkeit bezüglich Datenschutzbedenken beim Meldeabgleich ausgesessen wurde, um sie dann ablehnen zu können, hatten die Richter keinen Bock oder war ihnen die Sache zu heiß...?


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Zur Löschung der Daten und zur Datenauskunft über beim Beitragsservice vorhandene Daten habe ich dem NDR schriftlich ein paar Fragen gestellt und die im angehängten Schreiben niedergelegten Antworten bekommen:

Frage1:
Meine ehemalige Wohnanschrift, die seit 9 Jahren keine Gültigkeit mehr für die Beitragserhebung hat, befindet sich noch im beim BS gespeicherten Datensatz. Welche Relevanz hat sie noch, warum wurde sie noch nicht gelöscht?

(Laut Auskunft des BS werden alte Adressdaten 10 Jahre aufbewahrt)

Frage2:
Wie stellt eine Person, die zwar datentechnisch beim BS erfasst worden ist, jedoch noch keine Teilnehmernummer erhalten hat, formgerecht eine Anfrage zur Datenauskunft?

(Laut Auskunft des BS können nur Personen, die bereits vom BS angeschrieben worden sind, eine Auskunft erhalten)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Ein nicht zu vernachlässigende Pflicht der LRA`s wird immer vernachlässigt: die Datensicherungsdateien! Selbst wenn Datensätze vom Gesetz her gelöscht werden müssen und dies auch gemacht wird, so geschieht das immer nur in der aktuellen Datenbank. In den täglichen Kopien, den sog. Backups bleiben sie jedoch über Jahre bestehen und werden auch über die gesetzliche Pflicht hinaus archiviert. Mag sein, daß die ohne besondere Veranlassung wegen des Aufwandes nicht mehr angefaßt werden, aber sie stehen dort trotzdem noch drin und müßten auch gelöscht werden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da es sich um eine Wohnungsabgabe handelt, wäre es doch logisch, den Eigentümer damit zu belasten (Hausbesitzer, Vermieter, Genossenschaft etc.). Nicht zuletzt auch aus Gründen der geforderten Datensparsamkeit (Eine Wohnung - ein eindeutiger Schuldner). Die Verhältnisse innerhalb der Wohnung (Familie, WG) hat doch den BS gar nicht zu interessieren.
Vorsicht:
Ich vermeine, vernommen zu haben, dass ein Rundfunk-Finanzierungsmodell via Betriebskosten in Österreich oder der Schweiz oder so entweder in Diskussion oder gar schon unter Dach und Fach ist.
Eine wiederum steuerähnliche Subventionierung, der man sich dann erst recht nicht mehr entziehen könnte.
Auch ich plädiere zunehmend für eine ausschließlich nutzungsabhängige (zzgl. evtl. freiwillige/ spendenbasierte o.ä.) Finanzierung...
...und sage nur noch: Holzauge, sei wachsam!!!


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