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Autor Thema: Frage zu GEZ Gebühr, Widerspruch Härtefallantrag abgelehnt.  (Gelesen 1920 mal)

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Hallo, meine Frage

Person A. ist Umschüler, erhält während dieser Zeit 371.40 EUR Arbeitslosengeld, 180.00 EUR Wohngeld, abgehen davon 325.00 EUR für die Miete, damit hat Person A. weniger Geld monatlich als ein Hartz IV Empfänger.

Die GEZ will nun von ihm ca. 160 EUR, jedoch hat dieser Einspruch eingelegt, bis zu einem Härtefallantrag, der abgelehnt wurde, weil A. ja Arbeitslosengeld bekommt und kein Hartz IV.

Wie am besten weiter vorgehen?


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Da kann man den Rat geben: Hartz 4 beantragen, wenn der abgelehnt wird, kann damit der Härtefallantrag gestellt werden, 2 Monate rückwirkend bleiben dann Beitragsfrei, der Rest davor muss bezahlt werden.


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