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Autor Thema: Mahnkosten  (Gelesen 2308 mal)

k
  • Beiträge: 4
Mahnkosten
Autor: 13. Juni 2014, 12:04
Hallo,

müssen Mahnkosten des Beitragsservice bezahlt werden?

Der Beitragsservice schreibt:

"Bitte zahlen Sie rückständigen Rundfunkbeiträge von 8,00 EUR innerhalb von zwei Wochen. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten."

 Bei den 8,00 EUR handelt es sich um Kosten, die nichts mit der Rundfunkgebühr zu tun haben. . Diese wurden erhoben, als das Widerspruchsschreiben und der Vorgang mit dem BS bereits im Gange war. Person A eigentliche Rundfunkbeiträge hat A unter Vorbehalt, wie hier diskutiert, bezahlt.

A meint, das die Kosten unberechtigt sind, der BS aber hier stur bleiben wird und diese Kosten fortgeführt werden.

Wie kann A sich dagegen wehren? Hat jemand in diesem Forum erfolgreich die Kosten von seinem BS Konto gelöscht bzw. gutgeschrieben bekommen??


Danke und Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2014, 15:35 von Uwe«

k
  • Beiträge: 4
Re: Mahnkosten
#1: 14. Juni 2014, 14:05
Gibt es dazu eine Meinung.

A meint, das man diesen Kosten auf jeden Fall widersprechen sollte.

Andere Erfahrungen?

Danke.


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Re: Mahnkosten
#2: 14. Juni 2014, 15:51
@kafugl:
Bitte suche im Forum nach "Säumniszuschlag" für Informationen. Ein Mitglied hatte auch schon mal gepostet, den Zuschlag nach Widerspruch nicht gezahlt haben zu müssen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 84
Re: Mahnkosten
#3: 14. Juni 2014, 16:35
Ich dachte, der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig (Steht auch auf deren Webseite). Insofern kann der Beitragsservice auch keinen Säumniszuschlag erheben, da man keinen Vertrag mit dem Beitragsservice hat.


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Re: Mahnkosten
#4: 15. Juni 2014, 05:19
Ich dachte, der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig (Steht auch auf deren Webseite). Insofern kann der Beitragsservice auch keinen Säumniszuschlag erheben, da man keinen Vertrag mit dem Beitragsservice hat.
"Beitragsservice" ist in diesem Zusammenhang irrelevant, weil dieser zwar die Bescheide aufsetzt und versendet - aber "nur" im Namen und im Auftrag (quasi als ausgelagerte Kontoführungs-Abteilung) des eigentlichen *Erstellers*, nämlich der offiziell "rechtsfähigen" Landesrundfunkanstalt.

Nicht der "Beitragsservice" erhebt also nach meinem Verständnis den "Säumniszuschlag",
sondern die Landesrundfunkanstalt.
Dennoch ist er auch meines Wissens nach schon mehrfach als nicht rechtens beurteilt worden - und ebenfalls meines Wissens nach auch schon mal nach entsprechender Zurückweisung "großzügig" zurückgezogen worden seitens der Landesrundfunkanstalt.

Ein Beispiel aus der Forensuche zum Thema, dass sehr wohl schon Säumniszuschläge "storniert" wurden:
Säumniszuschlag bei Rückstand, der quasi erzwungen wurde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6310.msg49458.html#msg49458

Weiß nicht, ob es dieses Beispiel war, was mir und anderen hier in Erinnerung war, oder ob es noch ein anderes gab...


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