Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Hilfe nach Schreiben vom Rundfunkservice  (Gelesen 2029 mal)

K
  • Beiträge: 1
Hilfe nach Schreiben vom Rundfunkservice
Autor: 15. Juni 2014, 11:34
Ein Zwangsbeitragzahler A bekommt ein Schreiben vom Rundfunkservice.
In diesem Schreiben wird ihm mitgeteilt, dass er unter dem Teilnehmerkonto XXX gemeldet war, jedoch postalisch nicht zu erreichen war.
Weiterhin wurde ihm mitgeteilt, dass aus technischen Gründen sein Teilnehmerkonto abgemeldet und für seine Wohnung das Teilnehmerkonto XXX eingerichtet wurde.
Ansonsten wurde mitgeteilt, dass das erste Teilnehmerkonto einen Rückstand von XXX EUR aufweist und das neue einen offenen Betrag von XXX EUR hat.
Der Hinweis Rundfunkbeitrag ist zu entrichten und Ratenzahlung wurde angeboten.
Eine Woche später erhielt er erneut Post vom Beitragsservice. Diesmal 2 getrennte Schreiben für jedes Beitragskonto ( ZAHLUNG DER RUNDFUNKBEITRÄGE mit Überweisungsträger).
Zwangsbeitragzahler A war ordnungsgemäß bei der GEZ gemeldet, hat jedoch nie eine Einzugsermächtigung erteilt. Er bekam im vierteljährlichen Rhythmus die Mitteilungen zum Bezahlen der GEZ Gebühren und bezahlte. Dann erhielt er plötzlich keine Schreiben mehr und hat somit auch nicht mehr überwiesen. Nun ist er umgezogen hat sich ordnungsgemäß umgemeldet. Er geht jetzt davon aus, dass das Einwohnermeldeamt dem Beitragsservice seine neue Wohnanschrift übermittelt hat.
Dass er postalisch nicht erreichbar war, kann nicht sein. Er war ordnungsgemäß gemeldet und hat jegliche Post (Versicherungsschreiben...) erhalten. Eine Anmeldebestätigung  besitzt er noch. Ebenso die Anmeldebestätigung nach seinem Umzug.
Wenn er den Rundfunkbeitrag für den Zeitraum seit Einführung bis zum heutigen Tage, zähneknirschend und schmerzlich, auf das jetzige Teilnehmerkonto überweisen würde, wie lange könnten Gebühren rückwirkend eingefordert werden? Er hat mal was von einer Verjährungsfrist von 3 Jahren gehört. Geben die vielleicht Ruhe wenn er den Rundfunkbeitrag bezahlt? Er hat gelesen, dass  keine Gebühren vor dem 01.01.2013 nachgefordert werden.
Da Zwangsbeitragzahler A keine Schreiben zur Entrichtung der GEZ Gebühren mehr erhalten hat und ihm die Änderung seines Teilnehmerkontos nie mitgeteilt wurde, sieht er nicht ein rückwirkend vor Einführung des Rundfunkbeitrages zu zahlen.

Was könnte er machen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Zu Gebührenzeiten war noch irgendwie die Zustimmung zur Gebührenzahlung nötig, es war keine Zwangsabgabe. Wer ein Schreiben bekommt: "wir konnten sie nicht ereichen, aus technischen Gründen umgestellt usw." muss doch erst mal fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert. Die Forderung kann völlig unrechtmäßig sein und ist möglicherweise verjährt. Der Beitragsservice ist in der Beweispflicht, nicht der Gebührenzahler. Das hat sich erst zu Beitragszeiten geändert. Was er machen kann, ist auf jeden Fall die Zahlungsverweigerung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben