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Autor Thema: wie geht es weiter? Strategie?  (Gelesen 7320 mal)

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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#15: 04. Juni 2014, 22:30
Letztendlich schafft es jemand, mit seiner Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wer jetzt den Weg mit Widerspruch und Klage geht, hat einige Leute vor sich, die schon weiter sind mit ihren Klagen. Wer sich da dranhängt, kann abwarten, was passiert. Deshalb ist es vermutlich risikolos, einen Widerspruch einzulegen und anschließend zu klagen. Man wird nicht schlechter gestellt, als wenn man zahlt. Eher hat man den Vorteil, die Beiträge nicht mühsam zurückfordern zu müssen, falls man zahlt.


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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#16: 04. Juni 2014, 23:26
haben die Musterschreiben der Poster hier nach dem Urteil vom Mai noch Bestand?

Viele Widersprüche beziehen sich u.a. auch auf die Popularklage von Rossmann, die ja nicht so erfolgreich für uns gelaufen ist.

Gibt es hier jetzt ein MusterWiderspruch nach dem 15.Mai.2014?


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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#17: 04. Juni 2014, 23:31
Noch nicht, ich arbeite dran.


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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#18: 05. Juni 2014, 19:02
haben die Musterschreiben der Poster hier nach dem Urteil vom Mai noch Bestand?

Viele Widersprüche beziehen sich u.a. auch auf die Popularklage von Rossmann, die ja nicht so erfolgreich für uns gelaufen ist.

Gibt es hier jetzt ein MusterWiderspruch nach dem 15.Mai.2014?

Einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen kann man auf jeden Fall stellen.
Da hat sich nach den Urteilen vom Mai überhaupt nichts geändert.

http://helmutenz.wordpress.com/


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B
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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#19: 05. Juni 2014, 20:03
Hier ist ebenfalls nach zahlreichen Zahlungsaufforderungen ohne jegliches Antorten meinerseits am 05.06.2014 ein Bescheid mit Rechtsbelehrung eingetrudelt. Jetzt bin ich erstmalig im Zugzwang und benötige dringend eine Begründung mit "dienenden Tatsachen und Beweismitteln" (siehe Rechtshelfbelehrung) für den Widerspruch. Ich werde den Klageweg durchziehen.

Welche Gründe gegen den Beitrag kann Person A unter Berücksichtigung der letzten Urteile in ihrem Widerspruch wählen, um nicht sofort zurückgewiesen zu werden? Gibt es mittlerweile Musterschriften, wie ein Widerspruch auszusehen hat und welche ergänzenden Mitteilungen (Zahlungsaufschub, Zahlung unter Vorbehalt, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, etc.) aufzuführen sind?

Person A hat in bisherigen Rechtstreitigkeiten (Mietmängel und Kündigung des Arbeitsplatzes) aufgrund eines unzureichenden Einkommens (nur Anspruch auf Wohngeld, kein Härtefall) immer den Rechtshilfeschein des Amtsgerichts in Anspruch nehmen können. Mit diesem Schein hat Pers. A die Möglichkeit, sich einen Anwalt seiner Wahl zu nehmen.

Wäre es für Pers. A sinnvoll, schon jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen oder erstmal selbständig den Klageweg einzuschlagen?

Viele Personen im Umfeld von Pers. A halten nichts von der Abwehr gegen den Beitrag und fragen sich, warum Pers. A nicht einfach zahle. Einige halten Pers. A für einen Schmarotzer, für den die Allgemeinheit aufkommen muss. Pers. A hat die Befürchtung, an einen Anwalt zu geraten, der von dem Widerstand gegen die ÖR ebensowenig hält und entsprechend mit wenig Elan an die Verhandlungen ran geht?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#20: 05. Juni 2014, 20:22
Es ist nicht ganz so wichtig, welche Argumente für den Widerspruch verwendet werden, letztendlich wird jeder Widerspruch abgelehnt und landet vor Gericht. Viel wichtiger ist, keine Argumente zu verwenden, die schon vor Gericht abgewimmelt wurden: das Steuer-Argument sollte nicht unbedingt verwendet werden, weil das schon mal abgeurteilt wurde. Auch wenn es sehr seltsame Urteile waren, so halten sich die Gerichte bei den folgenden Klagen daran.
Was das Schmarotzertum betrifft, kann man nur sagen, wer Rundfunkteilnehmer ist, aber über ein sehr geringes Einkommen verfügt oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen ist, subventioniert mit seinem Beitrag, der nun wirklich vom Mund abgespart werden "muss", diejenigen, die über wesentlich mehr Geld verfügen, damit deren Beitragsaufkommen nicht so hoch wird. Ein Rundfunkverweigerer wird umgekehrt von den Rundfunkteilnehmern auf versklavende Weise gezwungen, deren  Freizeitvergnügen zu bezahlen, ohne einen Nutzen zu erhalten.
Im Widerspruchsverfahren ist ein Anwalt nicht nötig. Wenn er durch Prozesskostenhilfe bezahlt wird, kann man den nehmen. Es könnte aber passieren, dass der Anwalt sagt, das lohnt sich nicht, oder ähnliche kontraproduktive Äusserungen.


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Re: wie geht es weiter? Strategie?
#21: 10. Juni 2014, 21:51

haben die Musterschreiben der Poster hier nach dem Urteil vom Mai noch Bestand?

Viele Widersprüche beziehen sich u.a. auch auf die Popularklage von Rossmann, die ja nicht so erfolgreich für uns gelaufen ist.

Gibt es hier jetzt ein MusterWiderspruch nach dem 15.Mai.2014?

Ich bin inzwischen ja im Klageverfahren und habe einen Termin am 2. Juli, vor dem ich noch die angehängte Stellungnahme eingereicht habe. Vielleicht kann man daraus auch was für den Widerspruch finden.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
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