Es ist nicht ganz so wichtig, welche Argumente für den Widerspruch verwendet werden, letztendlich wird jeder Widerspruch abgelehnt und landet vor Gericht. Viel wichtiger ist, keine Argumente zu verwenden, die schon vor Gericht abgewimmelt wurden: das Steuer-Argument sollte nicht unbedingt verwendet werden, weil das schon mal abgeurteilt wurde. Auch wenn es sehr seltsame Urteile waren, so halten sich die Gerichte bei den folgenden Klagen daran.
Was das Schmarotzertum betrifft, kann man nur sagen, wer Rundfunkteilnehmer ist, aber über ein sehr geringes Einkommen verfügt oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen ist, subventioniert mit seinem Beitrag, der nun wirklich vom Mund abgespart werden "muss", diejenigen, die über wesentlich mehr Geld verfügen, damit deren Beitragsaufkommen nicht so hoch wird. Ein Rundfunkverweigerer wird umgekehrt von den Rundfunkteilnehmern auf versklavende Weise gezwungen, deren Freizeitvergnügen zu bezahlen, ohne einen Nutzen zu erhalten.
Im Widerspruchsverfahren ist ein Anwalt nicht nötig. Wenn er durch Prozesskostenhilfe bezahlt wird, kann man den nehmen. Es könnte aber passieren, dass der Anwalt sagt, das lohnt sich nicht, oder ähnliche kontraproduktive Äusserungen.