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Autor Thema: Allgemeine Frage zu Datumswerten des Beitragsbescheids  (Gelesen 1115 mal)

P
  • Beiträge: 3.999
Wenn der erste Beitragsbescheid als Zeitraum
z.B.
01.01.2013 bis 31.03.2014 angibt, wie sieht dann bei Widerspruch und Nichtzahlung der Zeitraum beim 2. Bescheid aus?
Wird das wieder wieder von 01.01.2013 bis dann z.B. 30.09.2014 lauten. Oder doch 01.04.2014 bis 30.09.2014?

Hat irgenwer bereits 2 Bescheide, wobei noch bei keinem bezahlt wurde und kann das prüfen?
Person A interessiert jeweils das Startdatum.

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 14:45 von Uwe«

Z
  • Beiträge: 1.544
Bei Firma F wurde immer quartalsweise beschieden.
Wäre ja noch schöner, wenn ein neuer Bescheid Zeiträume des alten überschneidet, dann wäre es nämlich kein neuer, sondern ein Korrekturbescheid, der die vorherigen aufhebt.


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P
  • Beiträge: 207
Stimmt!
Mein erster Bescheid deckte den Zeitraum 01.01.-30.06.2013 ab, der zweite 01.07.-30.09.2013.


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