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Autor Thema: GEZ-Forderung  (Gelesen 2850 mal)

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  • Beiträge: 1
GEZ-Forderung
Autor: 14. Februar 2010, 16:48
Hallo liebe User

Ich hab eine Gebührenforderung von 1997 Euro von der GEZ erhalten.Der Betrag und ein Überweisungsträger war alles was der Brief enthielt.Ich lebte bisher und immer noch in einer eheähnlichen Beziehung in der alle Geräte aber angemeldet sind auf meine Partnerin.Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?Mal abgesehen davon das ich nicht mal weiß für was genau und welchen Zeitraum das berechnet wurde.


Grüße Lord Helmchen


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Z
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Re: GEZ-Forderung
#1: 14. Februar 2010, 18:36
Oh Mann, das ist ja ne Hausnummer!
Das wird nicht einfach aus der Nummer herauszukommen.
Zunächst kannst oder solltest Du der Forderung widersprechen, ggf. dem Gebührenbescheid widersprechen.
Dem wird in der Regel seitens des ÖR nicht stattgegeben. Danach bleibt nur die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Ansonsten wird die Forderung vom Finanzamt beigetrieben. Und wenn  man die am Hacken hat, gute Nacht. Diese Vollstreckungsbeamten brauchen für die Wohnungsöffnung noch nicht mal  nen Gerichtsbeschluss.
 ::) :-[


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Re: GEZ-Forderung
#2: 14. Februar 2010, 22:43
Hallo Lord Helmchen,

erst mal ruhig bleiben angesichts der Summe :o und nacheinander folgendes tun:

1. klären, ob es ein Betrügerschreiben von 3.Seite ist (KontoNr.=GEZ?). Der hohe Betrag spricht allerdings dagegen.
2. Morgen GEZ-Hotline anrufen und fragen, wie die Summe zusammenkommt. Schreib's dir nur möglichst genau mit. Mach keine Einlassungen zur Sache!

Die Summe entpricht ca. 9 Jahren Fernsehgebühr. Meine Vermutung: Du hast bis vor 9 Jahren ein Fernsehgerät gehabt und bist dann umgezogen zu jemand, dessen Gerät Du mitbenutzt. Du hast dein altes Gerät damals NICHT abgemeldet. Dessen Gebühren laufen dann immer weiter auf.

Poste uns dann hier, wie die GEZ zu der Forderung kam. Erst dann kann man Dir auch einen guten Rat geben.
Das weitere läuft dann später schriftlich. Du bist nicht in Zeitdruck.


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