Hallihallo!
Person A lebt mit seiner Freundin (Person B im weiteren genannt) zusammen in einer Wohnung.
Der BS fing bei Person B mit Bettelbriefen an und schickte diese dann immer im Wechsel. Demnach war Person B auch zuerst dran mit der Zwangsanmeldung und nun mit dem Beitragsbescheid.
Person A hat ein erhöhtes Interesse an dem Klageweg allerdings möchte Person A nicht Person B mit dem BSquatsch nicht belasten.
Nun hat sich Person A nach eintrudeln des Beitragsbescheides auf der Webseite des BS angemeldet und muss zeitnah für Person B einen Widerspruch anfertigen.
Begründung für die Nichtzahlung sollte die Anmeldung und vermeindliche Zahlungswilligkeit von Person A sein um so das ganze Verfahren auf Person A umzumünzen und Person B da raus zu halten.
Ist diese Vorgehensweise sinnvoll bzw. wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein? Gibt es eventuell ähnliche Erfahrungen?
Mfg Person A