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Autor Thema: Hartz 4 und die GEZ  (Gelesen 1227 mal)

M
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Hartz 4 und die GEZ
Autor: 12. Juni 2014, 17:29
Gibt es eigentlich eine Frist, innerhalb welcher man sich als Hartz 4-Empfänger von der Rundfunkgebühr befreien kann? Also wenn der Hartz 4-Antrag  z.B. am 25.05. bewilligt wurde, wie schnell muss dann die GEZ darüber informiert werden?

Danke für eure Antorten!


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h
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Re: Hartz 4 und die GEZ
#1: 12. Juni 2014, 19:51
Runfunkbeitragsstaatsvertrag §4 Abs. 4
Zitat
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. [...]

Selbstverständlich steht einige Zeilen später, dass der "Kunde" die Beiweislast für alles trägt. Und nicht die Formalen Hürden übersehen ... Bescheide/Behördenbescheinigung im Original oder beglaubigter Kopie ...  >:(

Man lese nur, was in den LRA-Satzungen daraus zusammengefummelt wurde (z.B. WDR)
Zitat
§15 [...]
(1) Wird ein Antrag auf Befreiung nach § 4 Absatz 6 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum eines Ablehnungsbescheides der Sozialbehörde gestellt (Antragsfrist), so beginnt eine darauf gewährte Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Sozialbehörde gestellt wurde. Der Antragsteller hat das Datum der Antragstellung bei der Sozialbehörde nachzuweisen und trägt die Beweislast für den Zugang des Antrags.


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M
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Re: Hartz 4 und die GEZ
#2: 13. Juni 2014, 16:47
Besten Dank!


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