Hallo zusammen,
Mister T liest sich nun seit einigen tagen ein und hat bemerkt, dass es sehr mühsam ist, sich einen überblick zu verschaffen. jeder Fall scheint individuell behandelt zu werden und er wagt sich nun einmal seine Lage zu erläutern und evtl. einen hilfreichen Tip oder einen nützlichen link zu erhalten.
Zunächst einmal gehöre er zu denen, die noch nie bei der GEZ gemeldet waren und ebenfalls noch nie eine Persönliche Information herausgegeben haben.
Nach etlichen unbeantworteten Briefen folge, wie oft geschildert, die automatische Anmeldung.
Er hatte noch die Hoffnung, aufgrund einer erneuten Ummeldung um den Beitrag herum zu kommen, allerdings hat das Amt wohl seine neue Adresse herausgegeben und nun liegt ein hübscher Beitragsbescheid samt Rechtbehelfsbelehrung in Mister T's Briefkasten.
(siehe Anhang)
Er hatte nun vor Einspruch einzulegen und weiterhin nicht zu zahlen, auch wenn vielerorts geschrieben wird, er sollte auf jeden Fall zahlen, zumindest unter Vorbehalt damit er keine hohen Kosten aufgrund von Versäumnisgebühren oder Gerichtsvollzieher erntet.
Hat jemand eine Ahnung über die höhe der maximal anfallenden Kosten?
Das eigentliche Problem ist nun folgendes:
die Wohnung war eine Wohngemeinschaft und sein ehemaliger Mitbewohner hat folglich die gleichen Briefe erhalten. Er würde nun gerne seine hälfte des Beitrags bezahlen, da er druck von seiner Lebensgefährtin bekommt und befürchte nun, dass er angaben macht, die auf Mister T Auswirkungen haben könnten.
Ist das überhaupt möglich oder gibt es stets nur eine Rechnung pro Haushalt, also eine Person pro Haushalt, die den Vertrag abschließt?
Müsste er dann nicht gleich den vollen Betrag zahlen?
...wenn T nun beispielsweise Einspruch einlege, da er kein Einkommen hat (Student), dann muss der ehemalige Mitbewohner doch wahrscheinlich den ganzen Betrag zahlen.. ist das richtig??
viele Grüße von T und danke schonmal für eventuelle Antworten!!!