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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?  (Gelesen 25617 mal)

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themob

Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#15: 18. August 2013, 15:39
Hallo,

um auch hier auf dem laufenden zu bleiben und euch auf dem laufenden zu halten:

Person A hat jetzt wieder ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" und eine "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten, jedoch immernoch keine Antwort auf den Widerspruch/Aussetzung.

Schriftverkehr (Verlauf) von Person A:

29.01.2013 "Rundfunkbeiträge sind fällig" -> Keine Reaktion
05.04.2013 "Zahlungserinnerung" -> Keine Reaktion
01.06.2013 "Beitragsbescheid" -> 17.06.2013 Widerspruch mit Aussetzung
09.07.2013 "Rundfunbeitrag" -> Ihre Nachricht vom 17.06.2013 -> siehe Zizat
02.08.2013 "Beitragsbescheid" -> Keine Reaktion
02.08.2013 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" -> Keine Reaktion


Wie muss weiter verfahren werden? Weiter warten?

Gruß

xx.08.2013 - Person A sollte beim 17.6.2013 wieder neu anfangen für den Bescheid vom 2.08.2013.

Vielleicht mit etwas anders formulierten Widersprüchen ( dieses Thema hier lässt grüssen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6571.0.html ) mit der durch Person A angepassten Widerspruchsversion von hier: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe , bitte nach oben scrollen zum Widerspruch gegen den Beitragsbescheid  ;)


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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#16: 18. August 2013, 21:04
Vielen Dank für die schnelle Hilfe ;D

Person A wird jetzt einen neuen Widerspruch (mit Aussetzung) gegen den am 02.08.2013 erhaltenen Beitragsbescheid versenden.  ;)



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G
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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#17: 08. September 2013, 21:16
Verstehe ich das ganze richtig, dass ich bis zur Reaktion auf den Einspruch gegen den 1. Bescheid ich auch keine Zahlungen (auch nicht unter Vorbehalt) leisten muss?


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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#18: 08. September 2013, 23:07
Ich habe das ganze Jahr noch nicht GEZahlt und denen immer nur böse Briefe geschickt. Ich bekomme nur regelmäßig Kontostandsmitteilungen und Überweisungsformulare, gespickt mit dummen Floskeln und albernen Argumenten. Aber vielen Dank, -Xeno-, dass du deren Antwort hier gepostet hast, jetzt weiss ich endlich, das der Vertrag ein Gesetz ist und kein Vertrag.


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M
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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#19: 09. September 2013, 10:36
Wenn ich das alles lese wird mir Angst und Bang. Ich verstehe nämlich das meiste nicht, habe bei solchen bürokratischen Dingen irgendwie einen Hänger :)
Alles was ich weiß ist, das ich fest entschlossen bin, zu boykottieren. Hab aber noch gar nichts gehört von denen.


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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#20: 15. September 2013, 13:50
Moin Moin

Person 0815 hat nun auch das Schreiben zum Rundfunkbeitrag (vermeintliche Antwort auf den Widerspruch) bekommen und sich entschlossen abzuwarten bis der nächste Bescheid eingeht um diesen natürlich auch zu widersprechen.

Gezahlt wird weiterhin nichts, auch nicht unter vorbehalt...


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Guten Morgen,

hier geht es nun weiter...

Person A hat nun nach dem 2. Widerspruch mit Aussetzung eine Antwort erhalten (17.03.2013)

(Komplettes Schreiben ist angehängt)

Wie muss nun Person A am schnellsten weiter verfahren? Person A geht nämlich am Freitag für 3 Wochen in einen Auslandsurlaub und kann von dort aus nicht reagieren.

Frech ist ja, dass das Schreiben am 06.03.2014 ausgestellt wurde, aber erst am 17.03.2014 im Briefkasten von Person A landet.

Historie:
Schriftverkehr (Verlauf) von Person A:

29.01.2013 "Rundfunkbeiträge sind fällig" erhalten-> Keine Reaktion
05.04.2013 "Zahlungserinnerung" erhalten -> Keine Reaktion
01.06.2013 "Beitragsbescheid" erhalten-> 17.06.2013 Widerspruch mit Aussetzung zurückgeschickt
09.07.2013 "Rundfunbeitrag" erhalten-> Ihre Nachricht vom 17.06.2013 -> siehe Zizat
02.08.2013 "Beitragsbescheid" erhalten-> 21.08.2013 Widerspruch mit Aussetzung zurückgeschickt
02.08.2013 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten -> Keine Reaktion
17.03.2014 "Widerspruch des Südwestrundfunks" erhalten -> Antwort auf 21.08.2013


Grüße


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Guten Morgen,

hier geht es nun weiter...

Person A hat nun nach dem 2. Widerspruch mit Aussetzung eine Antwort erhalten (17.03.2013)

(Komplettes Schreiben ist angehängt)

Wie muss nun Person A am schnellsten weiter verfahren? Person A geht nämlich am Freitag für 3 Wochen in einen Auslandsurlaub und kann von dort aus nicht reagieren.

Frech ist ja, dass das Schreiben am 06.03.2014 ausgestellt wurde, aber erst am 17.03.2014 im Briefkasten von Person A landet.

Historie:
Schriftverkehr (Verlauf) von Person A:

29.01.2013 "Rundfunkbeiträge sind fällig" erhalten-> Keine Reaktion
05.04.2013 "Zahlungserinnerung" erhalten -> Keine Reaktion
01.06.2013 "Beitragsbescheid" erhalten-> 17.06.2013 Widerspruch mit Aussetzung zurückgeschickt
09.07.2013 "Rundfunbeitrag" erhalten-> Ihre Nachricht vom 17.06.2013 -> siehe Zizat
02.08.2013 "Beitragsbescheid" erhalten-> 21.08.2013 Widerspruch mit Aussetzung zurückgeschickt
02.08.2013 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten -> Keine Reaktion
17.03.2014 "Widerspruch des Südwestrundfunks" erhalten -> Antwort auf 21.08.2013


Grüße

ANHANG erneut hinzugefügt.


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Hi, was hat Person A nach dem Erhalt des Widerspruchsbescheides gemacht? Geklagt?


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