Liebe Gemeinde
es handelt sich dabei um insgesamt 140,00 Euro, die Person A der BG schuldet. Die Summe ist berechtigt und Person A ist bereit zu zahlen, jedoch in Raten.
Person A hat sich mit BG in Verbindung gesetzt und vorgeschlagen 10,00 Euro pro Monat zu zahlen. Heute ist die Nachricht von BG gekommen:
Zitat:
Ihrem Stundungsantrag können wir nicht zustimmen.
Wir sind grundsätzlich verpflichtet Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben und dürfen eine Stundung nur in Ausnahmefällen bewilligen (§ 76 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch-SGB-IV).
Begründung:
Zahlungserleichterungen werden nur gegen Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaft, Lohn-oder Forderungsabtretungen) gewährt. Diese liegen uns nicht vor.
Übrigens im Schreiben ist keine Unterschrift vorhanden, was vorher nie der Fall war. Person A wusste immer wen sie anschreibt. Person A hat sonst mit BG nichts mehr zu tun, wenn 140,00 Euro gezahlt sind ist der Fall abgeschlossen und zwar bis zum Lebensende.
Die Methoden gleichen dem Beitragsservice. Person A kann hier nicht alles offenbaren, jedoch beabsichtigt die Zahlung in Raten zu begleichen auch über Gerichtvollzieher wenn es sein muß.
Was kann Person A nun machen?