Und das Ganze zieht sich dann bis Ende 2015 hin und man darf auf einen Schlag 1000€ + Verzugs- und Vollstreckungskosten abdrücken?
...oder auch nicht, weil bis dahin vielleicht doch mal ein paar andere Urteile ergingen oder sich andere Wege eröffnen.
Zudem ist es selbstverständlich immer die freie Entscheidung von Person XYZ, ob sie sich "freiwillig" zu etwas *anmelden* möchte, wozu sie sich eigentlich gar nicht anmelden möchte.
Wer sich "anmeldet", erklärt sich ja de facto mit dem Prozedere einverstanden.
Prinzipfrage.
Was spricht also gegen *Vorauseilenden Gehorsam* wenn man keine 1000 Euro hat die man auf einen Schlag bezahlen soll?
Im Übrigen bleibt es jeder Person unbenommen, die Beträge vorsorglich "zur Seite" zu legen, um dann - falls alle Stränge reißen und unser vorgeblicher "Rechtsstaat" komplett versagt - nicht auf einen Schlag geschockt zu sein, sondern die "Demokratie-Reserve" abzudrücken.
Mentale Frage.
Am Ende noch nen Schufa Eintrag riskieren? Das sind die Gedanken mit denen ich mich auseinander setze.
Ein Schufa-Eintrag blüht schon mal gar nicht, allenfalls ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis - aber auch nur, wenn Person XYZ *nach* (im Zweifel durch die absendende Behörde *nachzuweisender*) Zustellung des Verwaltungsakts = BeitrgsBESCHEIDs
nicht reagiert.
Wer den vorgesehenen Weg des Widerspruch (mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung") geht, hält seine Zahlung sozusagen auf *legalem* Wege zurück. Ohne "Vollstreckungszuschläge" o.ä.
Im Übrigen ist ja Zahlungsverweigerung überhaupt erst Voraussetzung, um dagegen vorgehen zu können, denn nur durch Zahlungsverweigerung erhält man überhaupt einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Perfide Welt. Da muss man durch

Ich danke an dieser Stelle allen die bisher geantwortet haben. Ich hätte jedoch keine Frage gestellt wenn ich es geschafft hätte mich mit vorliegendem Material hinreichend zu informieren.
Das geht eben leider nicht in 5 Minuten.
Deswegen: Zeit nutzen + einlesen
