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Autor Thema: Noch nie Post vom Beitragsservice erhalten  (Gelesen 2282 mal)

P
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Noch nie Post vom Beitragsservice erhalten
Autor: 30. Mai 2014, 16:54
Hallo zusammen,

Ich eröffne hier ein neues Thema, da mir jegliche Suche bisher noch nie etwas brauchbares geliefert hat. Falls schon existent, bitte verschieben :)

Also: Person A war bisher nie bei der GEZ gemeldet, hat alle Briefe ignoriert und auch die Fahnder nie über die Schwelle gelassen. Seit der Umstellung 2013 hat aber weder Person A, noch Person B mit der A zusammenlebt (und Wohnungseigentümer ist) Post vom Beitragsservice erhalten. Beiden ist bewusst, das ein Datenabgleich mit Einwohnermeldeämtern stattfindet. Bisher wurden beide wie schon geschrieben übersehen.

Jetzt zur Frage:

1) Wie sollen sich beide verhalten? Kommt irgendwann mal Post in der steht das man angemeldet wurde und alles rückwirkend seit 1.1.2013 nachzahlen darf? Oder ist es besser wenn sie sich einfach anmelden und ab Anmeldedatum unter Vorbehalt zahlen? Konkret: Was passiert wenn beide abwarten? Kommt dann eine Forderung seit Januar 13 + Verzugsgebühr etc. ?

Danke im Voraus und viele Grüße


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B
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Da wird dann wohl irgendwann ein Brief ankommen in dem Person A (und B) zur Anmeldung aufgefordert werden .... Rückforderung seit Januar 2013 ist glaube ich, üblich.


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Nachdem Person B's hypothetische Schulden bis jetzt auf ca 300€ gestiegen sind, wäre es demnach klüger sich von alleine anzumelden und dann einen widerspruch stellen? (z.B. aus religiösen Gründen)
korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte


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Nachdem Person B's hypothetische Schulden bis jetzt auf ca 300€ gestiegen sind, wäre es demnach klüger sich von alleine anzumelden und dann einen widerspruch stellen?
Die "hypothetischen Schulden" bestehen bei faktisch jedem Wohnungsinhaber - und zwar völlig ungeachtet dessen, ob "freiwillig" oder zwangsangemeldet - da alle über einen Kamm geschoren von bisherigen mehr oder weniger freiwilligen "Teilnehmern" oder "Nicht-Teilnehmern" nunmehr zu lediglichen "BeitragsSCHULDNERn" typisiert, pauschalisiert und degradiert worden sind.

Insofern gibt es keine Gründe für Person XYZ, sich in "vorauseilendem Gehorsam" anzumelden.

Näheres wie schon durch dimon verlinkt unter

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Der Widerspruch kann selbstverständlich (und dann *erst recht*!) auch *nach* unfreiwilliger Zwangsanmeldung erfolgen > und zwar erst gegen einen "offiziellen", rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung, wie er jedoch erst nach Wochen bis Monaten eingehen dürfte:

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Bis dahin gilt:
Ruhe bewahren - und gut einlesen.

Ein guter Einstieg mit dem Versuch einer Info-/ Linksammlug findet sich u.a. hier

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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So weit so gut. Wie ich das hier jetzt verstehe soll man auf den Bescheid warten, Widerspruch einlegen und dann den Rechtweg gehen.

Und das Ganze zieht sich dann bis Ende 2015 hin und man darf auf einen Schlag 1000€ + Verzugs- und Vollstreckungskosten abdrücken?

Was spricht also gegen *Vorauseilenden Gehorsam* wenn man keine 1000 Euro hat die man auf einen Schlag bezahlen soll? Am Ende noch nen Schufa Eintrag riskieren? Das sind die Gedanken mit denen ich mich auseinander setze.

Ich danke an dieser Stelle allen die bisher geantwortet haben. Ich hätte jedoch keine Frage gestellt wenn ich es geschafft hätte mich mit vorliegendem Material hinreichend zu informieren.


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Und das Ganze zieht sich dann bis Ende 2015 hin und man darf auf einen Schlag 1000€ + Verzugs- und Vollstreckungskosten abdrücken?
...oder auch nicht, weil bis dahin vielleicht doch mal ein paar andere Urteile ergingen oder sich andere Wege eröffnen.
Zudem ist es selbstverständlich immer die freie Entscheidung von Person XYZ, ob sie sich "freiwillig" zu etwas *anmelden* möchte, wozu sie sich eigentlich gar nicht anmelden möchte.
Wer sich "anmeldet", erklärt sich ja de facto mit dem Prozedere einverstanden.
Prinzipfrage.

Was spricht also gegen *Vorauseilenden Gehorsam* wenn man keine 1000 Euro hat die man auf einen Schlag bezahlen soll?
Im Übrigen bleibt es jeder Person unbenommen, die Beträge vorsorglich "zur Seite" zu legen, um dann - falls alle Stränge reißen und unser vorgeblicher "Rechtsstaat" komplett versagt - nicht auf einen Schlag geschockt zu sein, sondern die "Demokratie-Reserve" abzudrücken.
Mentale Frage.

Am Ende noch nen Schufa Eintrag riskieren? Das sind die Gedanken mit denen ich mich auseinander setze.
Ein Schufa-Eintrag blüht schon mal gar nicht, allenfalls ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis - aber auch nur, wenn Person XYZ *nach* (im Zweifel durch die absendende Behörde *nachzuweisender*) Zustellung des Verwaltungsakts = BeitrgsBESCHEIDs
nicht reagiert.
Wer den vorgesehenen Weg des Widerspruch (mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung") geht, hält seine Zahlung sozusagen auf *legalem* Wege zurück. Ohne "Vollstreckungszuschläge" o.ä.
Im Übrigen ist ja Zahlungsverweigerung überhaupt erst Voraussetzung, um dagegen vorgehen zu können, denn nur durch Zahlungsverweigerung erhält man überhaupt einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Perfide Welt. Da muss man durch ;)

Ich danke an dieser Stelle allen die bisher geantwortet haben. Ich hätte jedoch keine Frage gestellt wenn ich es geschafft hätte mich mit vorliegendem Material hinreichend zu informieren.

Das geht eben leider nicht in 5 Minuten.
Deswegen: Zeit nutzen + einlesen ;)


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