Wenn der Untermieter keinerlei Post bekommen hat vom BS, muss er nicht zahlen.
Der BS muss nachweisen, dass Rechnungen zugestellt worden sind.
Der sogenannte Verwaltungsakt (Beitragsbescheid, bitte korrigieren, falls ich falsch liege) muss
nachweislich zugestellt worden sein.
Im Fall meiner Bekannten war das auch so, sie bekam niemals Post vom BS, und irgendwann dann kam die Androhung, dass der Gerichtsvollzieher auftauchen würde, nebst üblichen Begleiterscheinungen (Androhung Kontosperre, Schufaeintrag etc pp).
siehe auch:
Zum Thema: Wurde der schriftliche Verwaltungsakt ( = Bescheid) zugestellt?
Zitat
Frist verpasst?
Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).
Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:
Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).
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§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes:
Im Zweifel ist der Zugang nachzuweisen...
Dies steht so auch EXPLIZIT im von ARD-ZDF-GEZ herangezogenen
§41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.htmlZitat
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
[...]
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...]
Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist;
I
m Zweifel hat die Behörde den
- Zugang des Verwaltungsaktes und den
- Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.ARD-ZDF-GEZ sollten besser mit offenen Karten spielen und die Gesetzesauszüge *vollständig* zitieren - und nicht nur die ihnen genehmen Passagen.
Fazit
Es steht demnach grundsätzlich die Frage:
- Ist überhaupt etwas nachweisbar zugestellt worden?
- Wenn ja, nachweislich *wann*?
Beachte:
Mitunter wurden und werden Bescheide auch schon mal per Einschreiben mit Rückschein oder gar mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
Dies dürfte dann jeweils als Nachweis der Zustellung gelten - ohne viel "Deutelei"