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Autor Thema: Die Neue am Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 2211 mal)

Uwe

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Die Neue am Bundesverfassungsgericht
Autor: 20. Mai 2014, 12:18
Die Neue am Bundesverfassungsgericht
Eine König als Richterin



Foto:DPA

Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG gewählt. Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und Diskriminierung.

Für König sprach auch ihre EU-freundliche Grundhaltung. Rund ein halbes Dutzend Konkurrentinnen hatte das Nachsehen.

mehr auf:
http://taz.de/!138808/


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S
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Zitat
Dagegen gab es unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht, sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark.

Ich habe keine Ahnung, wer diese Frau König ist. Aber obige Aussagen von "sozialdemokratischen Juristen" sind eher Aussagen über "sozialdemokratische Juristen" als Aussagen über Frau König.

Es ist so wie die Urteile in Bayern und Rheinland Pfalz: sie sind eher Urteile über die Gerichte und ihre Glaubwürdigkeit als Urteile über die Rundfunkabgabe.


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G
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Zitat
Dagegen gab es unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht, sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark.

Ich kenne die Frau nicht, aber der Satz kann auch bedeuten:

Kaum Erfahrung im Verfassungsrecht = ist mit der geltenden Vetternwirtschaft und den Deals unter der Hand noch nicht vertraut und könnte diese behindern.
Zu bürgerlich = schert sich nicht genug um ihre eigene elitäre Zunft und die Sicherung der existierenden Privilegien.
Nicht durchsetzungsfähig = ist nicht Mitglied einer der etablierten großen Lobbygruppen oder hat bei diesen keinen Stein im Brett.
Nicht meinungsstark = steht mit ihren Ansichten unter Kollegen eher allein da bzw. wird nicht von den etablierten Kreisen geschmiert.

Es kommt immer drauf an, was für Personen solche Worte sagen. Wenn man sich die Juristen und speziell die hohen Richter und deren allgemeine Ansichten so betrachtet, dann tut es denen natürlich weh, wenn jemand berufen wird, der in den bestehenden Klüngel nicht eingenordet ist bzw. nicht eingeordnet werden soll. Natürlich wäre es ihnen lieber gewesen, wenn Paul Kirchhof-Junior berufen worden wäre ... da wüssten sie wenigstens, dass sie "Verstärkung" erhalten haben.

Europarecht klingt immerhin schon mal nach der grundsätzlichen Hoffnung, dass die Frau über den Tellerrand der eigenen Landesgrenze hinaus zu denken in der Lage sein könnte.

Was mich stutzig macht: Der SPD ist jemand "zu bürgerlich"?


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