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Autor Thema: GEZ-Gebühr für PC  (Gelesen 7959 mal)

c
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GEZ-Gebühr für PC
Autor: 14. Februar 2009, 14:56
Hallo,
ich bezahle privat bereits seit vielen Jahren die Rundfunk - und Fernsehgebühr,
aber die GEZ will von mir nun noch die Gebühr für den PC, weil ich einen Internetshop als Nebenerwerb betreibe.
Ich kenne keine Firma, die diese Gebühr entrichtet und was soll ich nun tun,
bezahlen oder was passiert wenn ich nicht bezahle.
Es gibt doch Urteile, aber die GEZ verweist darauf, dass diese bundeslandbetroffen sind.
Für euren Rat wäre ich dankbar.
LG chriss


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#1: 14. Februar 2009, 17:16
Betreibst Du Deinen Nebenshop von zu hause aus?
Dann zahlst Du keine Extragebühren.
Dazu steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, in §5 :

  "(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere
Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote
aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich
privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten"

Deine Frage hätte sinnvoller in der Rubrik "Rat und Tat ..." platzziert sein sollen.


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#2: 14. Februar 2009, 17:41
Hallo Chriss,

ich nehme an, dass die GEZ möchte, dass Du neben deinen privat angemeldeten Rundfunkgeräten zusätzlich zumindest einen Computer als neuartiges Rundfunkgerät als gewerblich genutztes Rundfunkgerät anmeldest.

Die Problematik: Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind Computer, die Radio- und Fernsehprogramme aus dem Internet empfangen und wiedergeben können, so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Dieses führt zunächst einmal zu Gebührenpflicht, auf die sich die GEZ auch in deinem Fall beruft.

Nun ist es aber so, dass es bereits eine Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren gab, in denen gegen die Gebührenpflicht von Computer geklagt wurde.

Eine Übersicht über diese Urteile findest Du in dem folgenden Beitrag hier im Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=799.msg4674#msg4674

Kurz zusammengefasst haben bisher zwei Gerichte eine Gebührenpflicht bejaht und sechs Gerichte eine Gebührenpflicht verneint. Die Rechtsprechung ist also nicht eindeutig, was man wissen sollte, falls man es auf einen Rechtsstreit mit seiner Landesrundfunkanstalt ankommen lassen will. Zudem sollte man noch berücksichtigen, dass es sich bisher immer um erstinstanzliche Urteile handelt.

Was heißt das aber nun für dich?

1. Möglichkeit: Du meldest keinen PC zusätzlich gewerblich an. Wenn Du dich weigerst, wird die GEZ die gewerbliche Anmeldung irgendwann selbst durchführen. Du widersprichst dieser Anmeldung und verweigerst die Zahlung. Wichtig: Falls die GEZ eine Einzugsermächtigung für deine privat angemeldeten Rundfunkgeräte hat, solltest Du diese bei der GEZ widerrufen. Ansonsten wird die GEZ die gewerblichen Rundfunkgebühren einfach von deinem Privatkonto abbuchen! Da Du die gewerblichen Gebühren nicht bezahlst, wird deine Landesrundfunkanstalt (LRA) irgendwann einen Gebührenbescheid gegen Dich erlassen. Je nachdem was in der Rechtsbehelfserklärung des Gebührenbescheides steht, widersprichst Du diesem innerhalb eines Monats bei deiner LRA oder Du klagst gleich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Im ersteren Fall erfolgt dann noch ein Widerspruchsbescheid der LRA, gegen den Du dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb von einem Monat Klage einreichen kannst. Dann heißt es, das Gerichtsverfahren abzuwarten. Gewinnst Du den Prozess, hat deine LRA immer noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Spätestens ab dann benötigst Du einen Anwalt, weil es an Oberverwaltungsgerichten einen Anwaltszwang gibt. Geht die LRA nicht in Revision, musst Du keine Rundfunkgebühren für deinen PC bezahlen, und kannst die Dir für den Rechtsstreit entstandenen Kosten von deiner LRA einfordern. Verlierst Du dagegen den Prozess, musst Du die Kosten der Gegenseite bezahlen. Du hast dann aber auch noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

Das ganze ist natürlich ein extrem zeitaufwendiger, kostenintensiver und vor allem kein risikoloser Prozess. Wenn Du diese Risiko scheust, hast Du auch noch eine zweite illegale Möglichkeit:

Melde den Computer als gewerblich genutzte Rundfunkgerät an. Kostenpunkt: 5,76 Euro pro Monat. Im Gegenzug meldest Du zur Gegenfinanzierung einfach dein privates Fernsehgerät ab (Abmeldegrund: Gerät defekt und nachweislos entsorgt). Damit sparst Du 11,52 Euro pro Monat ein.

Folge: Obwohl Du dann auch einen PC als neuartiges Rundfunkgerät gewerblich angemeldest hast, bezahlst Du weniger als heute.

Wie gesagt, diese Lösung ist nicht ganz legal, falls Du deinen Fernseher nicht tatsächlich entsorgst. Aber ein wenig ziviler Ungehorsam ist in deinem Fall durchaus gerechtfertigt. Du musst dann nur noch den Umgang mit Gebührenbeauftragten erlernen. Die notwendigen Informationen hierzu findest Du im Forum.

Viele Grüße
Flappi     


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#3: 14. Februar 2009, 19:13
So, wie ich in der ersten Antwort zeigte, gibt es keinen Zweifel an der Gebührenfreiheit des Rechners bei chriss.

Aber trotzdem kann chriss den Fernseher abmelden. Auch um uns hier die Ehre zu erbieten.
Und bitte ein Plakat("GEZ-ich krieg´n Hals!") aus dem Fenster hängen und solidarisch(wie wir alle) gelbe Schuhe tragen.


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#4: 14. Februar 2009, 20:43
Hallo chriss,

che hat Recht, allerdings eins wissen wir ganz genau: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Sei bitte vorsichtig mit Angaben zu der Betriebsgründung, denn es könnten dadurch Nachzahlungsaufforderungen seitens der GEZ entstehen.

Hier hast du ein Entscheidungsproblem:

  • Du gehst vor, so wie Flappi es dir beschrieben hat. Dann bewegst du dich aber nicht mehr im ganz legalen Rahmen, aber was ist eigentlich legal, wenn man, nur weil man arbeitet, zu ungerechtfertigten Gebühren gezwungen wird? Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, dann meldest du gleich alle private Geräte ab. Auch dein Radio ist defekt und nachweislos entsorgt worden... Wenn schon, dann in die Vollen, denn a) es gibt nicht nur ein Bisschen Unrecht und b) kann sehr schnell passieren, dass unsere "Entscheider" irgendwann auch für den PC die volle Gebühr verlangen.
  • Du berufst dich auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und zwar auf den von che genannten Passus und vielleicht gleichzeitig auf die gegen die PC-GEZ-Gebühr gesprochenen Urteile. Ich vermute leider, dass auch dafür die GEZ vorgefertigte Textbausteine hat, die dies abschmettern sollen und man sieht sich vor Gericht mit allen Konsequenzen und Kosten wieder. Der ehrliche Bürger ist der Dumme.
  • Du leugnest die Existenz eines PC's. Du machst alle deine wenigen Geschäfte vom Internet-Cafe aus. Vielleicht glauben sie es dir oder du schaust dir lieber gleich am Beispiel von Bernd Hoecker an, wie das Ganze ausarten kann.

Auch wenn man im Recht ist, würde ich die verschärfte Flappi-Methode nehmen.

Eins hast du uns nicht klar genug gesagst: Betreibst du deinen Nebenerwerb von der Wohnung aus?

Grüße

René


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#5: 14. Februar 2009, 21:19
Nachtrag:

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, wovon ich ausgehe, dann werden sie dich als nächstes wegen deines PKW-Radios packen. Und bitte nicht deswegen mit der GEZ streiten: Für die GEZ ist es vollkommen ausreichend, wenn vielleicht 0,00000001% deiner PKW-Fahrten geschäftlich begründet sind. Du hast entweder kein Auto oder dieses hat kein Radio. Alles andere kostet, wenn man einer selbständigen Tätigkeit nachgeht (auch wenn man bereits dafür privat zahlt).

Willkommen in diesem modernen und gerechten System!

Grüße

René


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#6: 15. Februar 2009, 00:21
So schreib doch mal, ob Dein Internetshop dringend Dein Auto beansprucht und ob dein PC zu hause steht.

bb


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#7: 15. Februar 2009, 18:48
Hallo chriss,

ich möchte noch einmal betonen, dass ich zwei Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt habe. Der von che aufgezeichnete Grund, weshalb keine Gebührenpflicht besteht, teile ich mit ihm. Die Frage ist nur, ob die GEZ dieses auch teilt? Wenn nicht, kannst Du dich schon mal auf den von mir aufgezeigten Papierkrieg vorbereiten. Eine Garantie, dass Du mit dem Einwand von che spätestens vor Gericht Erfolg haben wirst, werde ich Dir nicht geben. Selbst ein Rechtsanwalt wird Dir den Ausgang eines Gerichtsverfahrens niemals garantieren. Deshalb wird auch che Dir keine Garantie geben können.

Also wie gesagt: Du hast im Prinzip zwei Möglichkeiten. Welche Du wählst, bleibt Dir überlassen. Ich persönlich würde zu der zweiten Möglichkeit greifen.

Viele Grüße
Flappi


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#8: 15. Februar 2009, 19:57
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Nun Lasst doch chriss erst mal sagen, ob der PC zu hause steht. Dann gibts keine Probleme. Siehe oben.
Hingegen ist es möglich gegen die Gebühren an einem Rechner, der nicht zu hause steht, zu kämpfen. Siehe Flappi.

Ruhig Blut. Nicht die Köpfe heißreden, wenn man nichts genaueres von chriss erfährt.

bb



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Re: GEZ-Gebühr für PC
#9: 16. Februar 2009, 18:21
@che,

ich gebe Dir ja recht! Nur ich befürchte die GEZ wird wie folgt argumentieren: Der Computer ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Erstgerät. Für Erstgeräte gilt §5 RGebStV bekanntlich nicht. Der Argumentation, dass auf dem gleichen Grundstück bereits privat Rundfunkgeräte angemeldet sind und es sich deshalb bei dem Rechner um ein Zweitgerät handelt, wird die GEZ vermutlich nicht folgen.

Nocheinmal: Ich teile che's Ansicht bzgl. der Zweitgeräteregelung. Entscheidend ist aber die Frage, ob dieses später auch die GEZ und die Verwaltungsgerichte tun.

Damit halte ich die Diskussion für abgeschlossen, bis chriss sich mal äußert, wo denn der Rechner tatsächlich steht und welche Lösungsmöglichkeit für Ihn in Frage kommt. Ansonsten steht ihm ja auch noch der Mittelweg offen: Mit che's Begründung sowie den positiven Gerichtsurteilen weiterhin eine Anmeldung verweigern. Wenn die GEZ sich dann stur stellt und eine Anmeldung durchführt, kann er dann im Gegenzug seinen privaten Fernseher abmelden.

Viele Grüße
Flappi


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Re: GEZ-Gebühr für PC
#10: 20. Februar 2009, 21:01
Ich will ja auch nicht streiten.

An dieser Stelle muss ich den chriss rügen.

Wir sind keineswegs dafür da, allen Fragenden die Last der Eigeninitiative abzunehmen. Wir, die wir auch ein bisschen extrovertiert sind, sind vor allen Dingen der Überzeugung, etwas gegen die Gebühren unternehmen zu müssen.

Also schließen wir mit den Mitbetroffenen die Schultern. Auch, wenn sie egoistische Ziele verfolgen. Eigentlich wäre ein Feedback der Fragenden angebracht!

            -egal-

Sollten aber Gegenfragen gestellt werden, um die Taktik zu präzisieren, sei der Fragesteller angehalten, diesem Begehren nachzukommen.

Chriss tat es nach mehrfacher Aufforderung nicht.
Ihm wünsche ich zwar keine Klatsche, aber schon ein bisschen.


In Anbetracht der sehr wichtigen Informationen zur Demo, bin ich dafür, diesen Thread zu verschieben.

che


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