Hallo Chriss,
ich nehme an, dass die GEZ möchte, dass Du neben deinen privat angemeldeten Rundfunkgeräten zusätzlich zumindest einen Computer als neuartiges Rundfunkgerät als gewerblich genutztes Rundfunkgerät anmeldest.
Die Problematik: Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind Computer, die Radio- und Fernsehprogramme aus dem Internet empfangen und wiedergeben können, so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Dieses führt zunächst einmal zu Gebührenpflicht, auf die sich die GEZ auch in deinem Fall beruft.
Nun ist es aber so, dass es bereits eine Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren gab, in denen gegen die Gebührenpflicht von Computer geklagt wurde.
Eine Übersicht über diese Urteile findest Du in dem folgenden Beitrag hier im Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=799.msg4674#msg4674Kurz zusammengefasst haben bisher zwei Gerichte eine Gebührenpflicht bejaht und sechs Gerichte eine Gebührenpflicht verneint. Die Rechtsprechung ist also nicht eindeutig, was man wissen sollte, falls man es auf einen Rechtsstreit mit seiner Landesrundfunkanstalt ankommen lassen will. Zudem sollte man noch berücksichtigen, dass es sich bisher immer um erstinstanzliche Urteile handelt.
Was heißt das aber nun für dich?
1. Möglichkeit: Du meldest keinen PC zusätzlich gewerblich an. Wenn Du dich weigerst, wird die GEZ die gewerbliche Anmeldung irgendwann selbst durchführen. Du widersprichst dieser Anmeldung und verweigerst die Zahlung. Wichtig: Falls die GEZ eine Einzugsermächtigung für deine privat angemeldeten Rundfunkgeräte hat, solltest Du diese bei der GEZ widerrufen. Ansonsten wird die GEZ die gewerblichen Rundfunkgebühren einfach von deinem Privatkonto abbuchen! Da Du die gewerblichen Gebühren nicht bezahlst, wird deine Landesrundfunkanstalt (LRA) irgendwann einen Gebührenbescheid gegen Dich erlassen. Je nachdem was in der Rechtsbehelfserklärung des Gebührenbescheides steht, widersprichst Du diesem innerhalb eines Monats bei deiner LRA oder Du klagst gleich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Im ersteren Fall erfolgt dann noch ein Widerspruchsbescheid der LRA, gegen den Du dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb von einem Monat Klage einreichen kannst. Dann heißt es, das Gerichtsverfahren abzuwarten. Gewinnst Du den Prozess, hat deine LRA immer noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Spätestens ab dann benötigst Du einen Anwalt, weil es an Oberverwaltungsgerichten einen Anwaltszwang gibt. Geht die LRA nicht in Revision, musst Du keine Rundfunkgebühren für deinen PC bezahlen, und kannst die Dir für den Rechtsstreit entstandenen Kosten von deiner LRA einfordern. Verlierst Du dagegen den Prozess, musst Du die Kosten der Gegenseite bezahlen. Du hast dann aber auch noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
Das ganze ist natürlich ein extrem zeitaufwendiger, kostenintensiver und vor allem kein risikoloser Prozess. Wenn Du diese Risiko scheust, hast Du auch noch eine zweite illegale Möglichkeit:
Melde den Computer als gewerblich genutzte Rundfunkgerät an. Kostenpunkt: 5,76 Euro pro Monat. Im Gegenzug meldest Du zur Gegenfinanzierung einfach dein privates Fernsehgerät ab (Abmeldegrund: Gerät defekt und nachweislos entsorgt). Damit sparst Du 11,52 Euro pro Monat ein.
Folge: Obwohl Du dann auch einen PC als neuartiges Rundfunkgerät gewerblich angemeldest hast, bezahlst Du weniger als heute.
Wie gesagt, diese Lösung ist nicht ganz legal, falls Du deinen Fernseher nicht tatsächlich entsorgst. Aber ein wenig ziviler Ungehorsam ist in deinem Fall durchaus gerechtfertigt. Du musst dann nur noch den Umgang mit Gebührenbeauftragten erlernen. Die notwendigen Informationen hierzu findest Du im Forum.
Viele Grüße
Flappi