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Autor Thema: Doppelzahlung in ein und demselben Wohnobjekt?  (Gelesen 3577 mal)

t
  • Beiträge: 85
Hello the Crowd!

1.
Person a hatte vor bereits geraumer Zeit (damals noch unwissend, mit welchem "Fallen-Monster" sie zu tun hat) an BS erklärt, dass Person a von zu Hause aus selbständig arbeitet.
Daraufhin wurde für Person a von BS das Beitragskonto für die BETRIEBSSTÄTTE angemeldet.

Des weiteren bekam Ehefrau von Person a (in selbem Wohnobjekt wohnend wie oben beschrieben auch "Betriebsstätte" sich darin befindend) bereits zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid.

Heiße Zwischenfrage bitte:
Möchte BS hier offenstichtlich ZWEI MAL für ein und selbes Wohnobjekt abkassieren? (heute kam es Person a nämlich erst ins Hirn...) Nämlich einmal für Betriebsst und einmal für private Wohnung? Also rund 24,- Eur pro Monat rauspressen?


2.
Person a versucht seit geraumer Zeit BS klar zu machen, dass nicht Ehefrau von Wohnobjekt, sondern ebenfalls Person a (dessen Namen BS ja bereits kennt) ebenfalls für die WOHNUNG anzusprechende Person ist.

Ehefrau von Person a hat gegen "ihren" Gebühren-/Beitragsbesch bereits zweimal fristgerecht widersprochen, mit der Aufforderung, dass Person a für Wohnungs-Geb-/Beitragsbesch anzusprechen ist.
Bisher darauf keine Reaktion, nur wiederholter (zweiter) Geb-/Beitragsbesch an Ehefrau.

Bitte Frage einer verwirrten Person a:
geht das da jetzt überhaupt mit "rechten" Dingen zu? Hat BS denn das "Recht" und scheinbar Vorhaben auf Doppelkassierung, sowie in diesem Fall?
Und verhält sich Ehefrau denn korrekt mit Begründung ihres Widerspruches? Oder würde BS ungeniert hergehen und sagen, dass EHEFRAU widersprechen und persönlich kommunizieren MUSS, und dies nicht auf Person a (welche Ehemann von Ehefrau ist) "übertragen" werden kann?

Vielen Dank, tonarno


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F
  • Beiträge: 204
Wenn ich es richtig verstanden habe, nimmt sich der BS das Recht raus doppelte Beitragszahlungen zu fordern. Einmal für die Betriebsstätte und dann noch einmal für den privaten Haushalt. Dabei ist es völlig egal, ob Privathaushalt und Betriebsstätte sich in einer Immobilie befinden.

EDIT: Ich habe es definitv falsch verstanden. Es steht ja sogar auf der Website des Rundfunkbeitragservice:
Zitat
Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/glossar/index_ger.html

Witzigerweise kenne ich in meinem persönlichen Umfeld mehrere Fälle, wo dennoch versucht wurde abzukassieren...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 14:07 von Fuuuuu«

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  • Beiträge: 3.270
Laut RBStV ist die Betriebsstätte innerhalb der Wohnung beitragsfrei.
Ist dem Beitragsservice jedoch ein KFZ im Haushalt bekannt, dass beruflich genutzt werden könnte, möchte der BS noch einmal 5,99 Euro dafür haben.

Person A könnte also die Betriebsstätte unter Angabe der Wohnungs-Teilnehmernummer beitragsfrei stellen.
Ohne (beruflich genutztes) Fahrzeug kann man also "sparen" ::).


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

t
  • Beiträge: 85

Danke für eure Kommentare.
Ja, stimmt, es steht tatsächlich so drin in den Gegebenheiten ... ich habe es nun auch gefunden: dass Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung beitragsfrei ist. Sorry wegen der Frage, weiß es nun besser, alles richtig verstanden.

Das für mich sehr verwirrende an der Sache war/ist:

Person a wurde vor geraumer Zeit von BS bereits die Anmeldung der "Betriebsstätte" (welche sich innerhalb der Wohnung befindet) bekanntgegeben. Das Schreiben war an Person a adressiert. Die Anmeldung wurde für Person a erledigt. (man kennt dies)

Zeitgleich aber, hat EHEFRAU von Person a (welche natürlich in selbem Wohnobjekt lebt), bereits zwei Beitragsbescheide erhalten, und zwar haarscharf auf IHREN Namen ausgestellt und die WOHNUNG betreffend, und NICHT die Betriebsstätte.

Zusammengefasst:
Peson a wurde gesagt, dass die Betriebsst für Person a angemeldet worden war,
und Ehefrau von P a bekam Gebühren-/Beitragsbesch für Wohnung.
Alles ein und dasselbe Wohnobjekt, EINE Adresse.

Das ist der Grund, warum Person a verwirrt und sich der Sache nicht ganz sicher war. (ist)
Person a wurde nach der Anmeldung seiner Betriebsst niemals über genauere Details informiert, wo denn nun die Verknüpfung zu Ehefrau und Wohnung wäre.

Eingescannt und hier beigefügt: aktueller Infobrief an P a.
Man beachte:
zweiten Absatz! "In der Vergangenheit haben wir Sie .... " etc.

1. Fakto war wie gesagt für P a eine BETRIEBSSTÄTTE angemeldet worden. (steht in erstem Absatz bestätigt)
2. Wohnung wurde ebenfalls bereits von BS angemeldet, und zwar auf EHEFRAU. (sogar schon mit Bescheid, siehe oben)

Kann es sein, dass Verwirrung an Person a liegt und selbige irgendwas ducheinander bringt, oder ist BS-Verwaltung tatsächlich überlastet?


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  • Moderator
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Meiner Erfahrung nach ist es besser, sich an den wirklichen Gegebenheiten und am RBStV zu orientieren, als an den Schreiben des Beitragsservice.

Der Beitragsservice -. und das darf man ihm übel nehmen als Vertreter einer öffentlich rechtlichen Anstalt - verwirrt mit seinen Schreiben die Leute mehr, als sie aufzuklären. Es werden Anmeldungen, Zahlungsaufforderungen etc "auf Verdacht" versendet. Die Betroffenen nehmen die Schreiben oft ernster als die Realität und lassen sich auf langwierige Schriftwechsel mit dem BS ein. Dabei gebärdet sich der BS meist störrisch, lehnt offensichtlich rechtsbeständige Einsprüche erstmal ab.
Sinn des Ganzen ist es, die eigene Überlastung mit einer Flut von automatisch versendeten Forderungsschreiben zu kompensieren, selbst wenn dann eventuell rechtswidrig doppelt kassiert werden sollte. 


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themob

Ein interessanter Abschnitt im Dokument ist dieser hier:

Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Betriebsstätte, geben an, dass Sie eine solche Anmeldung nicht erklärt haben [kein Anmeldeformular, mit Datum und Unterschrift] und verweisen auf nicht vorhandene oder Nichtnutzung von Rundfunkgeräten.

In der Vergangenheit haben wir Sie mehrfach angeschrieben und um Anmeldung gebeten. Ihrem Schreiben vom ..... konnten wir Ihre beitragsrelevanten Daten entnehmen und haben Ihre Anmeldung vorgenommen.

Es wurde also von Person A "reagiert" indem versucht wurde, in einem Schreiben [nicht Anmeldeformular] einen Sachverhalt zu klären.

Die Absenderdaten und gegebenfalls andere beitragsrelevanten Daten von Person A in diesem Schreiben wurden als Verifikation für eine vermutete Beitragspflicht herangezogen. Der BS hat die Anmeldung FÜR jemanden übernommen. Auch hier kein Wort, auf welcher rechtlichen Grundlage diese "Anmeldung" vorgenommen wurde. Die Bestätigung einer Anmeldung bis zur endgültigen Klärung hätte nur stattfinden können, wenn der vermutete Beitragspflichtige es durch ein unterschriebenes und mit Datum versehenes Anmeldeformular bestätigt hätte [Bestätigung der beitragsrelevanten Daten, die für eine Beitragspflicht nötig sind].

Sollte dies vor Gericht Bestand haben, können die auch das Anmeldeformular einstampfen. Mir fehlt immer noch die eindeutige rechtliche Grundlage für diese Art der Direktanmeldung. Gäbe es die, würde der BS dies auch in den Schreiben entsprechend angeben. 


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