Danke für eure Kommentare.
Ja, stimmt, es steht tatsächlich so drin in den Gegebenheiten ... ich habe es nun auch gefunden: dass Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung beitragsfrei ist. Sorry wegen der Frage, weiß es nun besser, alles richtig verstanden.
Das für mich sehr verwirrende an der Sache war/ist:
Person a wurde vor geraumer Zeit von BS bereits die Anmeldung der "Betriebsstätte" (welche sich innerhalb der Wohnung befindet) bekanntgegeben. Das Schreiben war an Person a adressiert. Die Anmeldung wurde für Person a erledigt. (man kennt dies)
Zeitgleich aber, hat EHEFRAU von Person a (welche natürlich in selbem Wohnobjekt lebt), bereits zwei Beitragsbescheide erhalten, und zwar haarscharf auf IHREN Namen ausgestellt und die WOHNUNG betreffend, und NICHT die Betriebsstätte.
Zusammengefasst:
Peson a wurde gesagt, dass die Betriebsst für Person a angemeldet worden war,
und Ehefrau von P a bekam Gebühren-/Beitragsbesch für Wohnung.
Alles ein und dasselbe Wohnobjekt, EINE Adresse.
Das ist der Grund, warum Person a verwirrt und sich der Sache nicht ganz sicher war. (ist)
Person a wurde nach der Anmeldung seiner Betriebsst niemals über genauere Details informiert, wo denn nun die Verknüpfung zu Ehefrau und Wohnung wäre.
Eingescannt und hier beigefügt: aktueller Infobrief an P a.
Man beachte:
zweiten Absatz! "In der Vergangenheit haben wir Sie .... " etc.
1. Fakto war wie gesagt für P a eine BETRIEBSSTÄTTE angemeldet worden. (steht in erstem Absatz bestätigt)
2. Wohnung wurde ebenfalls bereits von BS angemeldet, und zwar auf EHEFRAU. (sogar schon mit Bescheid, siehe oben)
Kann es sein, dass Verwirrung an Person a liegt und selbige irgendwas ducheinander bringt, oder ist BS-Verwaltung tatsächlich überlastet?