Hallo Roggi,
Du hast Recht.
Den Begriff Ideologie hatte ich nicht mit Weltanschauung gleichgesetzt und bei dem Begriff „Religionsfreiheit“ habe ich nur an unterschiedliche Religionen gedacht.
Art 4 Grundgesetz
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist die Freiheit des politischen Bekenntnisses. Stimmt das?
Umfasst das auch die Freiheit der freien politischen Betätigung?
Ich finde, die politische Agitation (= Betätigung?) ist einseitig und geht vom ÖRR aus in Richtung der Zuschauer und Radiohörer.
Die müssen passiv alles schlucken und was sie selber „weltanschaulich bekennen“, kriegt keiner mit.
Die Religionsfreiheit ist auch in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) festgehalten:
(1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Aus (3) leite ich ab:
Wenn mir bei staatlich verordnetem „Zwangskonsum“ seiner Sendungen der ÖRR permanent einflößt, daß meine Weltanschauung falsch, "hinterwäldlerisch" usw. ist, ich also ständig die Rückmeldung erhalte ideologisch „aus der Reihe zu tanzen“,
und wenn wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, daß Dauerberieselung bewußtseinsverändernde Folgen hat, ist eine deutliche Einschränkung des Rechtes, „meine Weltanschauung zu bekunden“, gegeben.
Obendrein bin ich von dem technischen Instrumentarium abgeschnitten, um der vom ÖRR lancierten Ideologie etwas Eigenes entgegenzusetzen.
Täusche ich mich, im Gesetzestext ist von der Freiheit des Bekenntnisses die Rede, aber es wird nicht auf die Freiheit zur Missionierung eingegangen?
Der ÖRR missioniert immerhin fortlaufend!
Die ungestörte Religionsausübung (in der Kirche, im stillen Kämmerlein?) ist mir ausdrücklich erlaubt, aber auffälligerweise nicht die „Ausübung“ einer Weltanschauung (einer politischen Ideologie?).
Für mich als Nichtjurist ohne Vorkenntnisse in dieser Thematik ist das alles ziemlich schwammig.