Hallo,
Folgender Sachverhalt
Person A ist zu 50 % schwerbehindert und bezieht nach 3 jährigem, stationärem KH Aufenthalt/Krebs bis zum Eintritt ins reguläre Renteneintrittsalter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Person A bekommt zuzüglich von der Stadt in der er lebt eine Aufstockung nach SGB XII zur Grundsicherung im Alter, ist verpflichtet täglich Medikamente einzunehmen.
Person A stellte daraufhin einen Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren, obwohl seit dem Jahre 1999 weder TV noch Rundfunkgerät in der Wohneinheit steht, PC ja. Antrag auf Befreiung wurde seitens der GEZ gewährt. Person A wohnt in einer WG, die keine Lebensgemeinschaft darstellt, sondern eine Zweck WG, Studenten WG.
Person B, innerhalb der WG verdient und bekam laufend Post von der GEZ, wurde zwangsangemeldet. Person A rief daraufhin bei der GEZ an und gab an, das bereits eine Person innerhalb der WG die Geräte, die nicht vorhanden sind angemeldet hat (d. Person A), weil eine Doppelbesteuerung innerhalb einer Wohneinheit laut Rundfunk Staatsvertrag nicht vorgesehen ist.
Die äußerst dreiste GEZ Mitarbeiterin kündigte während dieses Telefonats an, die geltende Befreiung rückwirkend aufzuheben und von Person B nun den vollen GEZ Beitrag rückwirkend einzufordern, Forderung liegt mittlerweile vor, zu 50% Last von vorher befreiten Person A. Da Person A eine Rente unterhalb des Existenzminimums bezieht (Aufstockung, kommunal n.§§ 41 bis 46 SGB XII) bleiben drei Varianten, sollte die GEZ bei der derzeitigen Forderung beharren: Obdachlosigkeit, Einstellen der lebensnotwendigen Medikation oder Einstellen der Ernährung, bis die Schuld getilgt ist.
Person A hat nach heutigem Gespräch mit der Stadtverwaltung, die die Aufstockung nach §§ 41 bis 46 SGB XII gewährt, betreut und mitgeteilt hat, in diesem Falle nicht helfen zu können, heute, den 26.5.2014 die lebensnotwendige Medikation abgebrochen, um das Geld für die Forderung der GEZ zu sparen (1% n. § 62 SGB V) und um eine Obdachlosigkeit zu verhindern, gleichzeitig angekündigt, dies öffentlich zu machen und die GEZ weg. schwerer Körperverletzung anzuzeigen.
Frage: Macht es Sinn das Verwaltungsgericht einzuschalten ? Wir sind in großer Sorge um Person A