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Autor Thema: Zahlungserinnerung  (Gelesen 1118 mal)

H
  • Beiträge: 2
Zahlungserinnerung
Autor: 11. Juni 2014, 11:18
Hallo,
Person A ist neu hier. Und hat 2 Fragen.
 Im Januar kam die Zwangsanmeldung des BS und nun im Juni (6 Monate später) hat A die Zahlungserinnerung erhalten.
Diese kam am 7.6. an mit der Frist von 2 Wochen die Rechnung zu begleichen. Das Schreiben war allerdings auf den 1.6. datiert!
1.) Mal abwarten, wann die sich melden, aber was ist wenn die nun am 15.6. kommen mit dem Bescheid (obwohl ich eigentlich bis zum 21.6. Zeit hätte)?

Bevor A  sich hier angemeldet hat, hat A hier lange mitgelesen und viele Informationen rausziehen können für seinen Einspruch, der wohl bald ansteht.
2.) Oft liest man hier von Leuten, dass sie nicht bezahlen, aber was ist, wenn nach dem Bescheid, dem abgewiesenen Einspruch und der abgewiesenen Klage man eben doch zahlen muss? Wie verhalten diese Leute sich entsprechend?

Schöne Grüße. Ihr habt einen weiteren Gegener der Zwangsgebühren in Euren Reihen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 12:17 von Uwe«

 
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