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Autor Thema: Rückwirkende Anmeldung  (Gelesen 1939 mal)

h
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Rückwirkende Anmeldung
Autor: 21. Juli 2014, 10:57
Guten Morgen alles Zusammen.

Person A hat folgendes Problem:
- Person A wohnt mit Person B in einer Wohnung (freundschaftlich)
- Person A und B haben sich bisher um den Beitrag gedrückt und nun den ersten Brief der "neuen GEZ" erhalten
- angenommen Person A meldet sich nun an und Person B auch, müssten dann beide Personen rückwirkend zahlen?
- wie sollten Person A und B das am Besten handhaben?

Vielen Dank schonmal und einen schönen Start in die neue Woche :)


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Re: Rückwirkende Anmeldung
#1: 21. Juli 2014, 11:11
Guten Morgen!

Für die Wohnung werden dann alle Beiträge ab Einzugsdatum oder eben 1.1.2013 fällig.

Person A und B haben nun folgende Optionen:
1. Zahlen (dann auch rückwirkend)
2. Nicht zahlen, Beitragsbescheide abwarten, widersprechen und klagen.
3. Eventuell sind Befreiungsvoraussetzungen gegeben


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Re: Rückwirkende Anmeldung
#2: 21. Juli 2014, 11:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Frage ist ja nun die Person A hat:
- wenn Person A sich nun anmeldet muss diese ja nun garantiert rückwirkend zahlen
- aber was ist mit Person B?
- Person A zahlt ja nun rückwirkend für die Wohnung, wie müsste sich Person B anmelden um nun nicht auch was rückwirkend zahlen zu müssen?


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Re: Rückwirkende Anmeldung
#3: 21. Juli 2014, 12:28
Der Beitrag gilt pro Wohnung und ist somit unabhängig von der Person. Person B könnte also im Falle einer Anmelde-Aufforderung seitens des Beitragsservice auf Person A verweisen, die ja nun zahlt. Damit sollte das Thema für Person B erledigt sein.


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