Was mich beim Lesen des Urteils bereits gestört hat, ist u. a. dieser Satz:
...Denn, so das Gericht, „eine freie wirtschaftliche Betätigung ist allein in einem demokratischen Umfeld möglich.“
...
Das bedeutet im Umkehrschluss und im Zusammenhang mit dem gepriesenen ÖRR ja eine freie wirtschaftliche Betätigung nicht möglich wäre, ja niemal möglich gewesen sein kann.
Wie kann sich dann seit 1367 ein Kaufmanssgeschlecht wie die Fugger etablieren?
Und wie ist es den Rockefellers und Krupps gelungen, sich frei wirtschaftlich zu betätigen?
Die nehmen sich wirklich nicht mehr nur ein wenig zu wichtig.
Die Verflechtungen der Dame mit der medialen Welt ist allerdings der Hammer!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"