GG Art. 5: Zahlungsverweigerung = Grundrechtsverteidigung
Ein Grund für die Vorbehalte der Deutschen gegen das Bezahlfernsehen dürfte die Haushaltsabgabe für das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein:
Viele Zuschauer verzichten auf ein teures Sky-Abonnement, weil sie schon 17,98 Euro im Monat für ARD und ZDF bezahlen müssen.
...na so was aber auch?
Hier wird der Grundrechtsbruch sehr anschaulich:
Zwangs-Pay-TV in Form der seit 01.01.2013 eingeführten vollkommen nutzungs-und geräteunabhängigen,
pauschalen Hörfunk-und-Fernseh-Überversorgungs-Zwangs-Abo-Wohnungs-Steuer (euphemistisch auch "Rundfunkbeitrag")
*verhindert* das per Grundgesetz Art. 5 zugesicherte Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", weil es das Medienbudget des Bürgers einem privilegierten öffentlich-privaten Medien-Kartell zuschanzt.
Der Bürger kann diese Mittel dann
*nicht mehr frei* für seine ganz persönliche Medien-Kombination verwenden - wie z.B. Bücher, Zeitungen/ Zeitschriften, Filme/ Kino, Musik/ Konzerte, Theater, etc. ...
...oder eben freiwilliges, privates pay-TV.
Da bleibt nur:
Zahlungsverweigerung = Grundrechtsverteidigung!Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreikwww.ZAHLUNGSSTREIK.netEintragen! Mitmachen! Weitersagen!
...und die Dunkelziffer der Zahlungsverweigerer öffentlich machen!