Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wegen Vorgreiflichkeit nach §94 VwGO auszusetzen  (Gelesen 1666 mal)

M
  • Beiträge: 2
Hallo Mitstreiter,
ich habe vom VG die Mitteilung bekommen, dass es erwägt, das  Verfahren wegen der beim Verfassungsgerichthof RLP anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das RLP Zustimmungsgesetz zu Neuregelung der Rundfunkgebühren wegen Vorgreiflichkeit nach §94 VwGO auszusetzen.

Kann mir jemand sagen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist bzw. welche negativen Konsequenzen es haben kann nicht zu antworten?

Dank im Voraus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Handelt es sich um dieses zu erwartende Urteil? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9256.0.html

Das wird am 13.5, also in 5 Tagen verkündet.

Wenn eine Stellungnahme abgegeben wird, ist die Frage ob diese bis dahin überhaupt bereits gelesen wurde.

Negative Konsequenzen sehe ich keine, zumal es ja in Kürze da ist.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 2
Danke für das Feedback.
Das VG macht keine detaillierte Angabe um welches Verfahren es sich handelt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben