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Autor Thema: Nur mal angenommen....  (Gelesen 3037 mal)

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Nur mal angenommen....
Autor: 07. Mai 2014, 21:09
Nur mal angenommen  ;) Person A würde seit mehr als 2 Jahren in einer studentischen Liegenschaft wohnen und nur mal angenommen Person A würde so einen Brief von der studentischen Liegenschaftsvertretung bekommen.

aus gegebenem Anlass hat Person B heute GLAUB ICH noch einmal mit dem Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio telefoniert. Nach Auskunft meiner Gesprächspartnerin, Frau Raubritterin R, stellt sich die Situation für Sie folgendermaßen dar:

Sie als Person A bewohnen hier an unserer großen Studentenliegenschaft ein Zimmer oder eine Wohneinheit (OHNE FERNSEHANSCHLUSS) und sind verpflichtet, sich mit Zweitwohnsitz hier bei uns in unserer Studentenstadt anzumelden. Das Einwohnermeldeamt meldet Ihre Daten anschließend dem Beitragsservice. In dem Moment, wo Sie sich anmelden, „wohnen“ Sie und sind daher auch beitragspflichtig. Ihre Wohnsituation ist vergleichbar mit Studenten-/ und Schwesternwohnheimen. Somit sind Sie alle erst einmal zahlungspflichtig.

Die Rundfunkgebühren betragen derzeit 17,98 €/Monat. Das Sie z. T. so hohe Rechnungen erhalten haben, liegt daran, dass das Einwohnermeldeamt Ihre Daten erst so spät und dann gebündelt an den Beitragsservice geleitet hat. Es wurde also entsprechend ein längerer Zeitraum abgerechnet.

Vorteile haben diejenigen von Ihnen, die mit einem oder zwei weiteren Studierenden gemeinsam eine Wohneinheit bewohnen, denn nach Auskunft von Frau Raubritterin wird der Beitrag nur 1 mal pro Wohneinheit erhoben. Wohnen Sie also zu zweit oder zu dritt, können Sie sich den Beitrag teilen. Dazu müssen Sie sich dem Beitragsservice gegenüber natürlich erklären, denn dort weiß man nicht, wer mit wem eine Wohneinheit bewohnt. In der Praxis würde ein Meldepflichtiger die Gebühr überweisen und mitteilen, dass er mit A und B eine Wohneinheit bewohnt. A und B würden darauf hin von der Beitragspflicht befreit. Sie müssten dann für sich eine interne Verrechnung der Beiträge vornehmen. -> Bei dem Teil des Briefes hätte A Verständnisprobleme? Müsste Person A nun zahlen oder nicht?

Da sehr viele von den A Personen auf die ersten beiden Schreiben des Beitragsservices nicht reagiert haben( Was wäre denn wenn Person A sich noch nie gemeldet hätte zwinker), hat man dort Ihre Anmeldung vorgenommen und entsprechend allen Studierenden eine Rechnung zugeschickt.

Eine generelle Befreiung von der Gebührenpflicht kommt für Sie als Studierende hier nicht in Betracht....



Angenommen Person A hätte solch einen Brief bekommen und dann einen Brief zufälligerweise 2 Tage später von der GEZ...

indem das hier gestanden hätte....

Seit 1. Januar gilt der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag bla bla....nicht mehr entscheidend wie viel Geräte Person A besitzt bla bla....Wir bitten Person A, dass Person A dämlich ist und prüft... Bitte Person A Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung oder ist eine Anmeldung bei uns Raubrittern erforderlich?
Senden sie uns den Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen zurück. Vielen Dank sie dummes Schwein...

Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag: Zu ihrer Information: Die Beitragspflicht für Wohnungen beginnt nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag am 1.1.2013....Bitte geben sie an wie sie zahlen möchten. Bitte geben sie uns ihre Kontodaten bla bla bla....

Falls Person A sich noch nie im Leben bei diesem Verein gemeldet haben sollte und falls Person A noch nie einen Cent an die gezahlt haben könnte... Was KÖNNTE Person A dann drohen wenn Person A sich GAR NICHT bei denen meldet? Würde Person A die in dem fiktiven Brief erwähnte Wohnung bewohnen was wäre dann wenn Person A ab Ende September dort nicht mehr wohnen würde falls Person A dort überhaupt wohnt?

Wie verhält es sich wenn sich  Person A dann ab Ende September in einer richtigen WOhnung (keine Studentenliegenschaft) anmeldet und sich Person A bei denen auch nicht melden würde?

MfG

Ein fiktiver Schreiber


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Re: Nur mal angenommen....
#1: 07. Mai 2014, 21:53
Eine "Wohnung" im Studiwohnheim muß nicht unbedingt eine Wohnung im baurechtlichen Sinne sein. Allein durch die Tatsache, daß es Toiletten/Duschen/Küchen als Gemeinschaftseinrichtungen gibt, sorgt dafür, daß die Wohneinheit baurechtlich als "nicht abgeschlossen" gilt. Damit ist es möglicherweise keine "Wohnung".
Das müßte der Student also prüfen. Außerdem wäre es möglich, daß sich das ganze Studentenwohnheim als nur eine Wohnung betrachtet. Man könnte deshalb einen Blöden finden, der (schon jetzt) für alle anderen bezahlt.
Oder man gibt einfach den Vermieter des Studentenwohnheims als Beitragsschuldner an, den im Studentenwohnheim ist normalerweise "alles inclusive"...

Außerdem sind Studenten doch sehr kreativ, weitere Gründe zu finden, warum die Kohle besser für Bier und Fertigpizza auszugeben ist...


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Re: Nur mal angenommen....
#2: 07. Mai 2014, 22:07
Eine "Wohnung" im Studiwohnheim muß nicht unbedingt eine Wohnung im baurechtlichen Sinne sein. Allein durch die Tatsache, daß es Toiletten/Duschen/Küchen als Gemeinschaftseinrichtungen gibt, sorgt dafür, daß die Wohneinheit baurechtlich als "nicht abgeschlossen" gilt. Damit ist es möglicherweise keine "Wohnung".
Das müßte der Student also prüfen. Außerdem wäre es möglich, daß sich das ganze Studentenwohnheim als nur eine Wohnung betrachtet.

Die Liegenschaft ist wahrscheinlich baurechtlich wegen der mangelnden Abgeschlossenheit eine Wohnung,
rundfunkrechtlich aber mehrere Wohnungen, und zwar so, dass jedes Zimmer darin, jede Toilette darin, jede
Küche darin, eine separate Wohnung ist. Grund: die Rundfunkanstalten brauchen Geld, sie haben eine
Finanzierungsgarantie, und deswegen soll es so sein, wie sie am meisten Profit haben. Um das Gegenteil zu
beweisen, muss der arme Student durch alle Instanzen, für die Rundfunkanstalten ist das überhaupt kein Problem
und haben nichts dagegen (sie haben Milliarden, um sich rechtlich zu wehren).




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Re: Nur mal angenommen....
#3: 07. Mai 2014, 23:08
Wenn gemeinschaftliche Einrichtungen wie Bad/Dusche, Küche, Flur, Keller, Lernraum usw. vorhanden sind und man lediglich ein Schlafzimmer hat, evtl. geteilt mit jemand anderem, dann ist es keine Wohnung, sondern ein Schlafzimmer in einer Wohnung mit vielen Schlafzimmern. Wenn aber jedes Schlafzimmer eine eigene Haustüre hat, ist es eine Wohnung, ein Schlafzimmer jedoch mit Zimmertüre die abschließbar ist, ist keine Wohnung sondern ein abschliessbares Schlafzimmer. Auch wenn es ein Studentenwohnheim ist und nicht von der Beitragspflicht ausgenommen ist, so ist es als eine einzige Wohnung zu betrachten und der Vermieter ist Beitragsschuldner.
Hier der Paragraph:
Zitat
§ 3 RBStV
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Legt eine Luftmatratze ins Treppenhaus, dann ist Absatz 2 nicht gegeben, weil erst eine andere Wohnung betreten werden muss. Denn durch die Luftmatratze wird das Treppenhaus zur Wohnung, weil es durch die Luftmatratz zum schlafen geeignet ist (Absatz1 Satz 1). Die Form, Größe und Nutzungsdauer eines Bettes wird nicht vorgeschrieben (Oder-Regelung). So wie noch nicht mal ein Bett vorgeschrieben ist.

Cool, nun kann durch geschickt dosierte Luft der RF-Beitrag vermieden werden. Also nicht zu fest aufpumpen, zuviel Luft lässt die Träume platzen. >:D
Da der Beitragsservice evtl. Beweise braucht, muss man in einer Klage beantragen seine Beweise zuzulassen, denn es ist nirgendwo definiert, welche Beweise vorzulegen sind. Wenn 1000 Studenten ein und dieselbe Adresse haben, ist das noch kein Beweis, dass es nicht eine einzige Wohnung ist.
Findet einen Jurastudenten, der das ein wenig besser in eine Klage verpacken kann.


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B
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Re: Nur mal angenommen....
#4: 08. Mai 2014, 08:47
Haben nicht Hostels genau dieses Problem?

Ich war jetzt in einer Jugendherberge und die Fernsehlosigkeit (verglichen zu Hotels u.ä.) war eine Wohltat.

Ich fragte mich aber, ob nicht die Jugendherbergen für jedes einzelne Zimmer zu zahlen haben.


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Re: Nur mal angenommen....
#5: 08. Mai 2014, 10:14
Zitat
§3 RBStV
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
Wenn Studenten einen Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim anmelden müssen, kann man wohl nicht von einer vorübergehenden Unterbringung sprechen, bei einem Hotel meldet man üblicherweise keinen Wohnsitz an. Auch hier ist mal wieder nichts genaues definiert. Aber eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nun mal ein sicherer Beweis dafür, dass es sich um eine dauerhafte Unterbringung handelt.

Für Hotelzimmer usw. ist ein Drittelbeitrag pro Zimmer fällig, das erste Zimmer ist Beitragsfrei:
Zitat
§5 RBStV
(2) Unbeschadet der Beitragspflicht für Betriebsstätten nach Absatz 1 ist jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten vom
1. Inhaber einer Betriebsstätte für jedes darin befindliche Hotel- und Gästezimmer und für jede Ferienwohnung zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter ab der zweiten Raumeinheit
Hier nochmal der Link zum Gesetz:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N


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