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Autor Thema: Mehrmalige Aufforderung zur Anmeldung; Anmeldung ab nun möglich?  (Gelesen 1170 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

man nehme folgenden Fall an:

Person A war bis 01.02.2013 in einer Wohnung gemeldet und war nicht beim Service G angemeldet. Ab 01.02. bezog Person A eine neue Wohnung und ist seitdem auch dort gemeldet. In 2013 hat Person A vom Service G mehrmals die Aufforderung zur Anmeldung des Beitrages erhalten und ignoriert. Nun erhält Person A Anfang Mai 2014 abermals eine Aufforderung zur Anmeldung. Da Person A schon von Zwangsanmeldungen gelesen hat, die dann rückwirkend die Beiträge geltend machen, will Person A nun sich dem Service G fügen.

Person A will sich nun ab 01.05.2014 für den Beitrag anmelden. Klappt das so ab diesem Datum, oder macht nach Anmeldung der Service G rückwirkend die Beiträge für 2013 geltend, da dieser ja durch den Melderegisterabgleich die genauen Einzugsdaten der Wohnung hat?

mfg


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
wenn sich Person A freiwillig anmeldet werden auch rückwirkend Beiträge ab 01.01.2013 fällig, da Person A als Inhabberin einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt registriert ist.

Einfach auf den Beitragsbescheid mit Rechtsbehilbelehrung warten, die restliche Post vom Betrugservice ist unwichtig, sollte allerdings nicht weggeschmissen werden.


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