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Autor Thema: Bescheinigung Einwohnermeldeamt  (Gelesen 3655 mal)

G
  • Beiträge: 3
Bescheinigung Einwohnermeldeamt
Autor: 25. April 2014, 12:59
Hallo zusammen,

ich möchte gern einmal einen Sachverhalt schildern - vielleicht hat ja jemand einen Rat.

Ich muss vorab sagen, dass ich kein Beitragsverweigerer bin, da das meistens sowieso keinen Erfolg hat.

Sachverhalt: Es besteht unter einer bestimmten Anschrift eine Betriebsstätte, für die auch Beiträge abgeführt werden. Der Beitragsservice schreibt nun plötzlich auch mehrfach die beiden Gesellschafter der Firma, die dort ihre Betriebsstätte unterhalten an, und fordert von beiden ebenfalls Rundfunkbeiträge. Die Wohnorte sind aber woanders und auch dort wird der Rundfunkbeitrag abgeführt. Nachdem die Gesellschafter die Briefe des BS auch schon mehrfach von der Post retournieren lassen haben (Vermerk: Empfänger wohnt dort nicht), kam kürzlich die Zwangsanmeldung für beide per Post an der Betriebsstätte an.

Ein Anruf beim Beitragsservice sollte nun Klarheit schaffen und der BS wollte lediglich ein kurzes Schreiben, in dem der Sachverhalt dargelegt wird. Nach einigen Wochen kam eine Antwort vom BS und dieser verlangt nun eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass es sich bei der Anschrift um eine Betriebsstätte handelt.

Nun meine Frage: Woher soll das EMA das denn bitte wissen und auf welcher Grundlage sollten die sowas ausstellen? Und was soll das für eine Bescheinigung sein?

Ich finde es vom BS ziemlich unverschämt, wie hier vorgegangen wird. Man wird ja quasi der Lüge bezichtigt und meldet wild irgendwelche Personen an, ohne dass es dafür eine Grundlage gibt.... Hat jemand schon Erfahrungen damit?

Danke vorab!

Beste Grüße

Graf Zahl


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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#1: 25. April 2014, 13:32
@ Graf Zahl

vielleicht wäre das mal eine gute Gelegenheit, sich zu überlegen, ob man nicht doch im Rahmen seiner Möglichkeiten Widerstand leistet?

Dass hier eine ganz bestimmte "Organisation" dreist, unverschämt, hinterlistig, habgierig und brutal gegen Schwächere agiert, ist nun
wirklich keine große Neuigkeit mehr.
Es ist halt immer nur ein großer Unterschied, ob die anderen oder man selbst betroffen ist.

Es macht mir selbst habe auch keine großes Vergnügen, mich mit denen anzelegen. Es kostet Zeit, Nerven und Geld. Aber ich lasse es
mir nicht gefallen. Und der Rest der Familie auch nicht.
Du willst Rat (den man die hier direkt sowieso nicht geben wird/darf) aber nichts gegen die Missstände unternehmen?

Peli
   
 


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G
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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#2: 25. April 2014, 15:22
Hallo Peli,

danke für deine Nachricht.

Ich lasse mir ja auch nichts gefallen - und deswegen suche ich hier ja Rat. Ich kann mich über solche Machenschaften eben nur wundern und ich frage mich ernsthaft, wie die sich das vorstellen mit so einer Bescheinigung. Ich nehme mal das Beispiel Berlin (könnte aber auch jede andere Großstadt sein). Wenn ich dort zum EMA gehe und nach so einer Bescheinigung frage, lachen die mich wahrscheinlich als erstes aus. Und mal ganz im Ernst: Woher soll das EMA wissen, was in welchem Gebäude vor sich geht? Auf welcher Grundlage sollten die also so etwas bestätigen? Ich halte das schlichtweg für nicht machbar und somit ist diese Forderung nicht zu erfüllen - und genau das lasse ich eben ungern auf mir sitzen!

Noch eine Bemerkung am Rande. Gegen den Beitragsservice etwas zu unternehmen ist meiner Meinung nach fast unmöglich. Ich hatte vor langer Zeit schon einmal eine Petition beim Bundestag wegen der GEZ eingereicht, wurde damit aber sofort an den Landtag meines Bundeslandes verwiesen, weil der Rundfunkbeitrag Ländersache sei. Seitdem habe ich davon nichts mehr gehört - wieso auch, denn die Ministerpräsidenten sitzen ja im Rundfunkrat und werden einen Teufel tun, etwas zu ändern. Da beißt sich die Katze wieder einmal selbst in den Schwanz..... Das ist alles so konstruiert, dass man sich gar nicht effektiv wehren kann - aber das ist nur meine Meinung.


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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#3: 25. April 2014, 15:49
Hallo,

über die Politik kannst Du tatsächlich nichts machen, denn der ÖR steigt mit der Politik schon lange in´s Bett.
Das ist ein Abhängigkeitsverhältnis zum gegenseitigen Nutzen. Niemand dieser zwei Seiten will, dass sich da
etwas ändert.

Das einzige was noch möglich ist, ist auf dem verwaltungsrechtlichen Weg sich zu wehren, selbst wenn man
Prügel einstecken muss. Es bringt Sand in das Getriebe. Und viel Sand im Getriebe hat definitv eine Wirkung.
Und wenn Ermano Greuer eben an vorderster Front aktiv ist, sorgt Sand im Getriebe dafür, dass man nicht mehr
so überzeug und direkt vorgehen, wie man es vorher gewohnt war. Sich wehren lohnt sich doch. Es ist nicht
sicher, dass es sich für einen persönlich rechnet (was aber auch sein kann), aber es hilft der Sache.

LG Peli
 






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awawaw

Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#4: 25. April 2014, 15:52
Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einer ähnlichen Situation

Auf Beitragsbescheid sollte erstmal wenigstens kurz und knapp Widerspruch eingelegt werden....
Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage. Verwaltungsakt ist nichtig. .....PUNKT


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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#5: 25. April 2014, 23:08
wenn ich von einer biene gestochen werde, muss ich sofort/umgehend den stachel aus meinem körper entfernen. Warum?
Damit sowenig wie möglich ein für mich nicht nur unangenehmes gift in den körper gelangt.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#6: 26. April 2014, 16:23
Nach einigen Wochen kam eine Antwort vom BS und dieser verlangt nun eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass es sich bei der Anschrift um eine Betriebsstätte handelt.

Nun meine Frage: Woher soll das EMA das denn bitte wissen und auf welcher Grundlage sollten die sowas ausstellen? Und was soll das für eine Bescheinigung sein?
Das fragst du besser den BS, die haben dafür ein Kontakt-/Anfrageformular.

Ich bin gegen die Zwangsfinanzierung des örR und möchte daher deren Regelungen nicht erklären.

Wohl aber fände ich es insgesamt gut, einfach mal Widerspruch gegen dieses Ansinnen einzulegen.
Da dürften Personen/Gesellschafter A, B usw. sogar recht bekommen, weil ein Betriebsstätten-Anschriftennachweis über das EMA unmöglich sein dürfte.

Es wäre dann schön zu erfahren, wie der BS weiter reagiert...



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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#7: 27. April 2014, 17:16
Was soll denn der Schwachsinn?
Im übrigen ist eine nicht rechtsfähige Einheit eh nicht berechtigt, irgendwas zu fordern.

Hier wird wohl nur abwarten helfen: Kommt der Gebühren-/Beitragsbescheid, dann widersprechen, mit dem Argument, hier wohne ich nicht, es handelt sich nicht um eine Wohnung gemäß Staatsvertrag, für eine Betriebsstätte am Ort wird bereits bezahlt. Dann natürlich Aufforderung, den offensichtlich falschen Datensatz zu löschen.

Es ist vollkommen sinnlos, sich mit dem Beitragsservice irgendwie auseinanderzusetzen, wegen der mangelnden Rechtsfähigkeit sind sämliche Aussagen, Aufforderungen oder auch Befreiungen juristisch angreifbar.

Und wenn einen das als Gewerbetreibender ärgert, dann die entsprechenden Standesvertretungen (für die man ja auch Zwangsbeiträge bezahlt...) gegen die Jungs aufhetzen...


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Re: Bescheinigung Einwohnermeldeamt
#8: 30. April 2014, 11:54
So, die Unternehmung hat dem BS geantwortet, dass es eine solche Bescheinigung in der BRD nicht gibt, denn woher soll ein Mitarbeiter im zuständigen EMA wissen, was in welchem Gebäude wie genutzt wird.

Weiterhin bekämpft die Unternehmung den BS nun mit seinen eigenen Waffen. Erstens widerspricht sich der BS ja selbst: "Eine Wohnung - ein Beitrag" heißt der Slogan - dass nun also zwei Gesellschafter und eine Unternehmung für ein und die selbe Mieteinheit angemeldet sind, widerspricht § 2 Abs. 1 RBStV.

Im § 5 Abs. 2 RBStV ist dann außerdem geregelt, dass Betriebsstätten innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung gebührenfrei sind. Bleiben die nun also bei ihrer Unterstellung, dass es sich um eine Wohnung handelt, sollen die also erstmal alle seit Januar 2013 fälschlich eingezogenen Beiträge für die Betriebsstätte nebst 5% Zinsen über dem Basissatz zurückerstatten. Hier wird wohl auch der Klageweg unkritisch sein, falls es Probleme gibt.... Danach können die ja dann Beiträge für die "Wohnung" bekommen - und das ist sogar billiger als bisher. :-))

Wir sehen - viel Bürokratie um nichts! Aber die wollen es ja nicht anders.....


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