Hallo zusammen,
ich möchte gern einmal einen Sachverhalt schildern - vielleicht hat ja jemand einen Rat.
Ich muss vorab sagen, dass ich kein Beitragsverweigerer bin, da das meistens sowieso keinen Erfolg hat.
Sachverhalt: Es besteht unter einer bestimmten Anschrift eine Betriebsstätte, für die auch Beiträge abgeführt werden. Der Beitragsservice schreibt nun plötzlich auch mehrfach die beiden Gesellschafter der Firma, die dort ihre Betriebsstätte unterhalten an, und fordert von beiden ebenfalls Rundfunkbeiträge. Die Wohnorte sind aber woanders und auch dort wird der Rundfunkbeitrag abgeführt. Nachdem die Gesellschafter die Briefe des BS auch schon mehrfach von der Post retournieren lassen haben (Vermerk: Empfänger wohnt dort nicht), kam kürzlich die Zwangsanmeldung für beide per Post an der Betriebsstätte an.
Ein Anruf beim Beitragsservice sollte nun Klarheit schaffen und der BS wollte lediglich ein kurzes Schreiben, in dem der Sachverhalt dargelegt wird. Nach einigen Wochen kam eine Antwort vom BS und dieser verlangt nun eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass es sich bei der Anschrift um eine Betriebsstätte handelt.
Nun meine Frage: Woher soll das EMA das denn bitte wissen und auf welcher Grundlage sollten die sowas ausstellen? Und was soll das für eine Bescheinigung sein?
Ich finde es vom BS ziemlich unverschämt, wie hier vorgegangen wird. Man wird ja quasi der Lüge bezichtigt und meldet wild irgendwelche Personen an, ohne dass es dafür eine Grundlage gibt.... Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Danke vorab!
Beste Grüße
Graf Zahl