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Autor Thema: Was geschieht bei Nichtzahlung?  (Gelesen 1541 mal)

A
  • Beiträge: 9
Was geschieht bei Nichtzahlung?
Autor: 30. April 2014, 17:25
Guten Tag,

ich habe folgende Frage zu folgendem Beispiel:

Person A zahlt schon jahrelang den GEZ Beitrag und erfährt erst vor kurzem von dessen rechtlicher Problematik von den Medien.
Dort wird über die verfassungswidrige Geltung der GEZ gesprochen und das viele diesen Beitrag einfach nicht zahlen, obwohl sie angeschrieben wurden.
Bei den meisten bleibt es bei 3 Mahnungen und danach hört man nichts mehr von ihnen.

Wenn sich jetzt Person A dazu entschließt ab sofort nicht mehr zu zahlen, welche Konsequenzen könnten ihn drohen?

Er ist bereits bei der GEZ als zahlendes Mitglied registriert und die hätten in dem Fall auch bereits sämtliche Daten der vergangen Jahre,
er unterscheidet sich also von einer Person die noch nie etwas mit der GEZ zu tun hatte und auch noch nie irgendwelche Personen/Kontodaten versendet hat.

Würde er ebenfalls 3 Zahlungsaufforderungen bekommen und dann nichts mehr?


Wenn jemand darauf eine Antwort wüsste, wäre ich sehr dankbar.


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Re: Was geschieht bei Nichtzahlung?
#1: 30. April 2014, 19:36
Person A kann es so machen, wie ich es z.B. auch mache:
-Zahlungen einstellen
-alle Zahlungsaufforderungen und alle Schreiben abheften
-auf einen Beitragsbescheid warten. Der ist erkennbar an der Überschrift
 "Gebühren/Beitragsbescheid" und dem Säumniszuschlag von 8 Euro.
 Und ganz wichtig: "Rechtsbehelfsbelehrung" auf der Rückseite.
-auf diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen.

Danach könnte es vorbei sein, weil Verfassungswidrigkeit des RBStV festgestellt wurde. Wenn nicht, folgt ein ablehnender Widerspruchsbescheid, gegen den wäre Klage zu erheben, zu zahlen wären dafür 105 Euro Gerichtskosten.


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Re: Was geschieht bei Nichtzahlung?
#2: 01. Mai 2014, 18:42
Aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

;)

PS:
Am 15.05.2014 steht ein gewichtiges Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Sachen Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag an.
Augen & Ohren offenhalten!!!
Mit der Zahlungseinstellung brauch man deswegen aber nicht zu warten ;)


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