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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 0, Gliederung nach Themenschwerpunkten  (Gelesen 1966 mal)

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  • Beiträge: 116
Um eine größere Übersichtlichkeit zu erreichen, die es ermöglicht Stichworte zum Einbau in Klagen leichter zu finden, habe ich die ‚Argumente zum Weiterdenken 1 – n’ in Themenschwerpunkte unterteilt.


1   Rechtliches

2   RBStV

3   Technisches

4   Politisches

5   Absurdes zur Beitragspflicht

6   Pädagogisches

7   Körperliche Gesundheitsschädigungen durch TV-Konsum


8    Seelische Gesundheitsschäden

9   Suchterzeugende Wirkung des TV-Konsums



So bedeutet zum Beispiel:

„3/7  Ihre unrechtmäßige Umkehr der Beweislast des Fernsehkonsumierens ist in rechtsethischer Hinsicht unhaltbar.“ , dass dieser Punkt ist in den Argumenten 3 die Nummer sieben ist.

Die Argumentation basiert auf meiner rechtsethischen Überzeugung, dass mir zwangsweise keine zahlungspflichtigen Angebote aufoktroyiert werden dürfen, deren Konsum mich fernsehsüchtig macht und darüber hinaus meine körperlich-seelisch-geistige Gesundheit schädigt - ganz unabhängig vom angeblich demokratiefördernden Anspruch, der sonstigen Qualität des Programms oder des Grundversorgungsanspruchs etc.

Meine Gesundheit ist für mich ein höheres Gut als jeder dieser Punkte - und ich denke, nach allen Artikeln des GG und EMK ist das auch der Fall !

Warum soll ich denn für den 'Quatsch' wie der Potsdamer Richter selbst sagt, bezahlen müssen, wenn ich nicht nur Quatsch sondern auch 'Hochkulturelles' wie Arte ablehne (obwohl das ja sehr gut gemacht sein kann) - einfach weil das Sehen/Schauen/Glotzen meinem Lebensgefühl und letztlich meiner ganzheitlichen Gesundheit schadet.

Dass Zucker aus der besten Confiserie genauso schadet wie aus dem Billigladen, ist längst erwiesen.

Dem entsprechend lehne ich mit allem Nachdruck ab, mir mein Hirn weder durch Qualitäts- noch durch Billigsendungen vernebeln lassen und schon allein für das Angebot zur Hirnerweichung bezahlen müssen.
„Sie müssen sich die Gesundheit durch Fernsehen ja nicht schädigen lassen – Hauptsache Sie zahlen!“ …

GEZ noch?

Alle Argumente zum Weiterdenken sind in der Absicht entstanden, der Menschwürde wieder zu ihrem Recht zu verhelfen.


1   Rechtliches

1/1    Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist als selbst konstruiertes Selbst-Ermächtigungs-gesetz abzulehnen.

1/3     Gleichheitssatz, Artikel 3 GG: Ungleichbehandlung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein.

1/9   Habe die ungefragte Einspeisung des Fernsehprogramms ins Internet nicht bestellt. Ihr Inkassogebahren aufgrund Ihrer Angst vor möglichen Schwarzsehern ihrer aufgedrängten Leistung ist illegitim.

1/15 1.800.000 Deutsche wollen aus verschiedenen Gründen nie fernsehen.
WAZ 24.04.1999

3/6  Sittenwidrigkeit: Ihre übergroße Einnahme- und Ausgabefreudigkeit, in der Sie sowohl blinden als auch tauben Menschen laut §4, RBStV noch ein Drittel des Beitrags abnötigen wollen, erscheint als Menschen verhöhnende Raffgierigkeit.

3/7  Ihre unrechtmäßige Umkehr der Beweislast des Fernsehkonsumierens ist in rechtsethischer Hinsicht unhaltbar.

4/1   Verstoß gegen das Grundgesetz: Die freiheitliche Selbstbestimmung ist Teil
der Würde des Menschen und damit ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

5/2  Es gehört zu den Grundrechten Angebote abzulehnen.
Die Kirchen sind da in vielen Punkten weitaus großherziger.

5/3  Verleitung zum Diebstahl

7/1.  "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile." (Aristoteles)… und bringt noch mehr Unrecht als die Summe seiner Teile
 
7/2.  Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 8:
„Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“

7/3.  Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 9:
„Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“

7/4     Unhaltbarkeit der konstruierten Koppelungsunterstellung PC = Fernseher
(siehe auch Punkt 50)

7/5     Der RundfunkBeitrag‚Staats’-‚vertrag’ gleicht „Insichgeschäften“ zu Ungunsten Dritter, die zumindest im Geltungsbereich des § 181 BGB nicht statthaft wären.

8/1  Bewusst vernebelnde Vermischung der Begriffe ‚Gebühr’ / ‚Beitrag’ bewirkt die
Ungültigkeit Ihres Beitragsbescheids

8/2  Internationales Urteil: Schwedische Smartphones sind keine Fernseher

10/2   Hausrecht / Hausfriedensbruch / Hausverbot in Bezug auf Sie persönlich / Ihre Produkte /  Substitute / Zwangsangebote / Gebührenbescheide etc.: „EmpfangsZwangsAngebotUnterbreiten (ist bei mir) verboten!“

11   Urteile zu Zwangsmitgliedschaften

14   Ein Bündel an Straftaten aus dem StGB

15/4   Ich fordere die Beachtung der Unversehrtheit meiner grundlegenden

15/5   Menschenrechte ein (GG und EMK)


2   RBStV

4/2   Fernsehbeitragsgebühren erfüllen keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben.

4/3   Wortkosmetik: ‚Beitrag’ (für ein Angebot ohne Gegenleistung) ersetzt ‚Gebühr’
(für eine Gegenleistung)

4/4     Pervertierung des Freizeitbegriffs aus Eigeninteresse der
TV-(Inkasso)betreibenden

21   (in Arbeit)  Heute schon an den EuGH denken - Umfrage in Botschaften europäischer Länder: Wo besteht eine Rundfunkgebührenpflicht?



3   Technisches

2/1  Lassen Sie von dem ungerechten Gebührensystem ab und erarbeiten Sie ein gerechtes - wie das Pay-TV. Eine verbrauchsabhängige Gebühr wie im Pay-TV wäre seit Jahren möglich.


4   Politisches

1/4  Ich widerspreche der von Ihnen verkündeten allein selig machenden aufklärerischen und demokratiefördernden Funktion des Fernsehens.

1/7   TV ist in seiner vorgeblich demokratiefördernden Funktion austauschbar und damit verzichtbar.

1/6   TV als verordnete Wahl- bzw. Manipulationsplattform für Politiker und Parteien
 
14/1   Niemand, auch keine Körperschaft öffentlichen Rechts, kann für etwas, das lediglich ein Angebot ist, Bezahlung verlangen.

16   Gewissensfreiheit

19   Tricks der TV-/PolitikerConnection beschädigen Demokratie im Kern

19   Ein undemokratisches, keine Wahlfreiheit einräumendes, totalitäres System Geld einzutreiben kann schon im Ansatz nicht die Demokratie fördern sondern Demokratieverdrossenheit.


5   Absurdes zur Beitragspflicht

Weitere Beispiele zur Verdeutlichung der Absurdität Ihrer Konstruktionen, die sofort die Polizei auf den Plan rufen würde:

1/2  Mein Vorschlag für weiteres Abkassieren nach Belieben: BahnStaatsVertrag

1/10  Ein Straßenmusiker, der Passanten mit ähnlich widersinnigen Konstruktionen in die Zahlungspflicht nehmen zu wollte.

1/11.  Ein Händler, der Passanten für die Präsentation seine Waren im Fenster Geld für abnötigt.

1/12. Ungefragtes Einspeisen von Bier in die Hauswasserleitung in Verbindung mit Beitragspflicht auch für Antialkoholiker.

1/13.  Auch wegen des Besitzes eines Brotmessers müsste jeder prophylaktisch in Haftung genommen werden, weil es gegen jemanden gerichtet werden könnte.


6   Pädagogisches

1/5   Prof. Neill Postmann: Fernsehen hat keine aufklärerische Funktion sondern infantilisiert die Gesellschaft

3/1  Beispiele für sinnvolle, selbstaktivierende, gemeinschaftsfördernde Freizeitaktivitäten, die Ihnen u.U. unbekannt sind

3/2 Zusammenhang zwischen zunehmendem Fernsehkonsum und steigenden Trennungs- und Scheidungsraten.

3/2  Fernsehen macht schlapp und lustlos – ein Zusammenhang zum Geburtenrückgang in Deutschland.

10/1   In den USA nachgewiesener Zusammenhang zwischen TV-Konsum und der
Verdoppelung von Tötungsdelikten nach Einführung des Fernsehens durch
Desensibilisierung gegenüber realer Gewalt und deren Opfern sowie Weckung eines
‚Appetits auf Gewalt’

10/2)    In Deutschland nachgewiesener Zusammenhang zwischen Fernsehkonsum
und Gewaltdelikten bei Jugendlichen

10/3)  Als Lehrer von verhaltensgestörten, aggressiven, hypermotorischen und
traumatisierten Kindern lehne ich Fernsehen auf der Grundlage der Arbeiten von Prof. M. Spitzer (Vorsicht Bildschirm! 6/2006 ) grundsätzlich ab wegen der schädigenden Wirkungen auf Körper und Psyche.

22   Kostenpflichtige TV-Zwangsangebote beschädigen Rechte auf 1) Einfaches Leben, 2) Zeitsouveränität, 3) Entschleunigung


7   Körperliche Gesundheitsschädigungen durch TV-Konsum

 5/4   Überaktivierung des Sympathikus’ (Stressnerv) durch TV-Konsum

6   „Das tut schon beim Hinschauen weh“ – Schmerzen kann man vom Zusehen bekommen, (Zeitschrift ‚Welt der Wunder’ 3/2014, S. 18)

12   Irrwitzige Entlarvung der krank machenden Wirkungen des TV-Glotzens : Medikamentenwerbung in TV-Zeitungen

20   Fernsehen reduziert die Zahl der Spermien

20   TV treibt Blutdruck in die Höhe

20   Fernsehfolgen: Gehirnschwund, Diabetes, Übergewicht (Adipositas), vorzeitiger Tod


8   TV-Konsum verursacht seelische Gesundheitsschäden

8/3   Indem Fernsehen die Konsumenten ständig dazu anregt, sich mit anderen zu
vergleichen, macht es unzufrieden und unglücklich.

9/1   TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit

13   Besondere Betroffenheit hochsensibler Menschen

15/1   Depression

15/2   Vereinsamung

15/3   Erzeugung von verzerrter Realitätswahrnehmung, Ängsten und gewalttätigem Verhaltens

15/4   Erzeugung seelischer Leere und Unzufriedenheit

17   TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden


9   Suchterzeugende Wirkung des TV-Konsums

2/17 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) warnt seit Jahren vor Fernsehsucht als nicht stoffgebundene Sucht.

2/25  Dass die BzgA vor Fernsehsucht warnt, die Rundfunkanstalten diese jedoch durch ihre Beitragsstruktur anheizen, entzieht Ihrem Inkassogebahren den Boden.

2/21   Bei den Fernsehmachenden, Parlamentsmitgliedern, die das RBStV verabschiedet haben, und den Geldeintreibern, die dies aus Überzeugung tun, ist Fernsehen zum Selbstzweck geworden, da sie aktiv durch die Produktion und passiv durch den Konsum betroffen sind.

2/18   Symptome, Entstehung und Teufelskreis der Fernsehsucht

2/19   Körperliche, psychische und soziale Folgen der Fernsehsucht

2/21   Offensichtliche Selbstbetroffenheit von Fernsehsucht bei FernsehProduzierenden und -abrechnenden
 
2/22.  Prof. Dr. Hüther „Fernsehen verändert zwangsläufig unser Gehirn“:

2/23  Das Verschweigen der in den Punkten 17 bis 20 dargestellten Suchtgefahren und deren Folgen für Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur und hirnorganischer Prozesse, muss Ihnen als fahrlässige Unterlassung angelastet werden.

2/2.  Aktive Schädigung suchtgefährdeter Konsumenten durch das Angebot zum Flatrate-Glotzen, ähnlich Angeboten zum Flatrate-Trinken, das nicht selten zum Komasaufen führt.

3/29  Online-Selbsttest ‚Bist Du fernsehsüchtig?’

3/30  Die Zwangsgebühr verhindert Anreize, die Fernsehsucht zu reduzieren, um Geld zu sparen.

5/4 Überaktivierung des Sympathikus’ (Stressnerv) durch TV-Konsum

5/5  ‚Auch ‚Infotainment’ führt zu Passivität, Unmündigkeit und Fernsehsucht’. (Privatdozent Dr. med. Bert te Wildt, ärztlicher Psychotherapeut, Leiter der Ambulanz für Medienabhängigkeit an der LWL-Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Ruhruniversität Bochum)

18   Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird

18    Fernsehspezifische optische Orientierungsreize als entscheidende Suchtauslöser




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Vielen Dank an Gelddruckmaschine, diese strukturierte Aufzählung erleichtert das Schreiben der Klage ganz erheblich.


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Das würde mich sehr freuen, lieber Roggi...- Du bist sicher einer derjenigen, der sich die meiste Arbeit macht und volles Risiko geht.

Chapeau und vollen Rückenwind !

 :angel:


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