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Autor Thema: Was kann Person A tun?  (Gelesen 1338 mal)

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  • Beiträge: 1
Was kann Person A tun?
Autor: 18. April 2014, 15:00
Hallo zusammen,

Hilfe dringend benötigt.

Person A hat Mitte letzten Jahres einen Bescheid bekommen, dass die Gesetzeslage um den Beitragsservice geändert wurde und nun jeder Haushalt einen Beitrag zu zahlen hat.

Person A hat sich erkundigt, ob sie befreit werden könnte.
Person A ist Studentin, hat keinen Anspruch auf BaföG und somit auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Sie finanziert sich über Zuschüsse der Eltern und einen Nebenjob (kein 400€ Minijob, sondern ein Job auf Selbstständigen-Basis).
Allerdings muss man dazu sagen, dass Person A nicht 12 Monate im Jahr, sondern nur 10 arbeitet, da das Institut, in dem sie arbeitet, in den Schulferien geschlossen ist.

Die 160€ Schulden, die Person A in dem halben Jahr bei der GEZ gesammelt hat, hat sie nun weitesgehend per Raten abgezahlt. Die laufenden Beiträge werden alle drei Monate eingezogen.

Person A hat sich bislang nicht getraut sich zu wehren, ist aber nun doch sehr erbost, da das Geld so schon knapp ist und die Rechnungen sehr weh tun!

Gibt es eine Möglichkeit für Person A sich trotz der bereits geleisteten Zahlungen zu wehren und die Zahlungen zu stoppen?

Liebe Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Re: Was kann Person A tun?
#1: 18. April 2014, 19:35
Hallo,

selbstverständlich gibts Möglichkeiten, inklusive der daran geknüpften Risiken:

1. Zahlung einstellen
2. Beitragsbescheid abwarten und widersprechen
3. Widerspruchsbescheid abwarten und Klage einreichen

Wie die Erfolgsaussichten sind kann noch niemand mit Bestimmtheit sagen.
Im schlimmsten Fall hat man 120€ Gerichtskosten in den Sand gesetzt und zahlt nach der abgelehnten Klage trotzdem.

Im besten Fall wird das System gekippt und die pauschale Abzocke beendet und es müssen wieder nur die konkreten ÖRR-Programmnutzer zahlen und nicht wie momentan, pauschal alle Radfahrer Wohnungsbesitzer.
Da es in dem Fall keinesfalls eine Rückzahlung von bereits gezahlten Beiträgen geben wird ist es umso vorteilhafter für einen selbst, je zeitiger man die Zahlungen stoppt.

Ich hoffe das hat als Einstieg etwas geholfen. Ich gehe den Weg (bin bei Punkt 2), mir tun die paar Euro Gerichtskosten nicht so weh, und hoffe auf eine positive Gerichtsentscheidung. Es stehen ja ein paar Entscheidungen in der nahen Zukunft an.

Gruß TQ


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Re: Was kann Person A tun?
#2: 19. April 2014, 12:34
Leider kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren, aber ich würde mal noch auf die gute Zusammenfassung von Helmut Enz in der Hinsicht verweisen:

http://helmutenz.wordpress.com/



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