Niemand sollte zahlen, also Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen. Wer die Verantwortung übernimmt, ist euch überlassen, dazu gibt es keine Erfahrung wie das zu handhaben ist. Da der erste, der einen Beitragsbescheid bekommt, auch als erstes einen Widerspruch einlegen muss, können die anderen später auf seine Beitragsnummer verweisen, falls auch sie einen Beitragsbescheid bekommen. Nur einer zahlt oder klagt, die anderen sind raus. Wer befreit ist, ist sowieso raus, aber die anderen sind nicht mitbefreit.
Zu beachten wäre, ein Brief mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge" ist kein relavantes Schreiben, nur wenn Gebühren/Beitragsbescheid als Überschrift draufsteht, ist ein Widerspruch notwendig, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.