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Autor Thema: Wohngemeinschaft  (Gelesen 1266 mal)

C
  • Beiträge: 1
Wohngemeinschaft
Autor: 15. April 2014, 19:01
Moin.

Wohngemeinschaft, bestehend aus einem Studenten A, einer Auszubildenden B und zwei Berufstätigen C + D.
Student A und Auszubildende B sind GEZ-befreit (bisher kein Bescheid eingegangen).
Der Berufstätige C (Wohnsitz in der WG seit Januar 2014) soll für diese Zeit rückwirkend Gebühren zahlen. Der Berufstätige D hat noch keinen Bescheid bekommen.

Wie müsste man sich jetzt korrekt verhalten?


Vielen Dank


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2014, 19:15 von themob«

  • Beiträge: 3.239
Re: Wohngemeinschaft
#1: 15. April 2014, 22:59
Niemand sollte zahlen, also Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen. Wer die Verantwortung übernimmt, ist euch überlassen, dazu gibt es keine Erfahrung wie das zu handhaben ist. Da der erste, der einen Beitragsbescheid bekommt, auch als erstes einen Widerspruch einlegen muss, können die anderen später auf seine Beitragsnummer verweisen, falls auch sie einen Beitragsbescheid bekommen. Nur einer zahlt oder klagt, die anderen sind raus. Wer befreit ist, ist sowieso raus, aber die anderen sind nicht mitbefreit.
Zu beachten wäre, ein Brief mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge" ist kein relavantes Schreiben, nur wenn Gebühren/Beitragsbescheid als Überschrift draufsteht, ist ein Widerspruch notwendig, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.


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