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Autor Thema: Fernsehkritik TV: Showdown in München Geuer/Rossmann  (Gelesen 5661 mal)

Uwe

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Fernsehkritik TV: Showdown in München Geuer/Rossmann



Diesmal steht erneut das Thema Rundfunkbeitrag im Mittelpunkt. Wir waren in München bei der Verhandlung der Verfassungsklage dabei und haben einen Mann getroffen, der sich trotz Gerichtsvollzieher dem Rundfunkbeitrag verweigert.

mehr auf:
http://fernsehkritik.tv/folge-134/Start/


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Uwe

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Das komplette Interview mit Rundfunkbeitrag-Kläger
Ermano Geuer jetzt auch auf YouTube online:



Foto:Daniel von Loeper

Am 25. März fand vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Verhandlung der Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag statt. Der Kläger Ermano Geuer war am selben Abend Gast auf unserer Veranstaltung in München.

mehr auf:
https://www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 20:37 von Uwe«
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Was schön

Ja, das war ein Live-Erlebnis.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8808.0.html


Wir sind am Ball ;)

Nicht aufgeben, wir  werden die Nuss schon knacken



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 21:30 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Zitat Wieland Bosman, Justitiariat ZDF
zur Betriebsstättenabgabe für Filialbetriebe wie Rossmann ("Mehrbelastung") [min 6:20]

Zitat
"Dazu lässt sich sagen, dass es die unternehmerische Entscheidung ist, ob man ein Unternehmen als zentrale Einheit oder als Filialbetrieb aufstellt. Das ist auch eine Frage des Geschäftsmodells [...]"
HAHAHAHAHAHAHAHAHA ;) :D
Ach nee...?!?  ::)

Man könnte noch hinzufügen:
Es ist auch die unternehmerische Entscheidung, überhaupt ein Unternehmen zu gründen... ::)

Oder an ARD-ZDF-GEZ gerichtet:
Es ist auch die unternehmerische Entscheidung, Leistungen bereitzustellen - und bei Nichtinanspruchnahme nicht entgolten zu bekommen...  ;)  ;D

Traumtänzer, die!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2014, 03:17 von Bürger«
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Zitat Hermann Eicher, Justitiar SWR
zur Akzeptanz der Beitragsschuldner [min 7:50]

Zitat
"[...] wir haben kein Interesse, um es klar zu sagen, äh... unzufriedene Beitragszahler zu haben. Deswegen haben wir auch immer gesagt: 'Vorsicht mit dem Thema Beitragssenkung', denn auch aus Sicht der Rundfunkanstalten sollten natürlich zunächst mal diejenigen wieder entlastet werden, die möglicherweise tatsächlich durch den neuen Rundfunkbeitrag auch mehrbelastet wurden."

Dazu würden dann aber wohl auch die privaten, sogenannten "Beitragsschuldner" und dort insbesondere die NICHT- und TEILnutzer gehören...

...da bin ich ja mal gespannt ;)


Kleine Randbemerkung für diejenigen, denen das bei dem Namen "Hermann Eicher" nicht sofort wieder einfällt...:

Dazu aber Herr Dr. Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009:

Zitat
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.



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