@jtk
Hallo jtk nochmal , ist wirklich schwierig , immer die für sich beste Lösung zu finden. Denn die Denkweise des Beitragsservice ist mit klarem Menschenverstand nicht zu ergründen. Deren Handlungsweise für den nächsten Schritt ist nicht wirklich vorhersehbar. Die sind einfach nur unberechenbar , schieben so auch gerne mal eine drohend wirkende und Angst einflößende Luftnummer zwischen rein. In der Hoffnung man lässt sich davon einlullen , verliert die Nerven und gibt schon vorzeitig auf.
----Eine Reaktion auf deine Mahnung wäre aber meiner Meinung nach schon angebracht. Dafür bedarf es nicht unbedingt eines Rechtsbehelfes.----
Man wird doch wohl auch mal so zwischendurch seinen Standpunkt äußern dürfen , um denen deutlich zu machen , dass sie ihr Spielchen nicht nach ihren Gutdünken weiter durchziehen können.
Schreibe an deine für dich zuständige LRA eine Mail und moniere diese Mahnung. "Man soll doch bitte zeitnah auf den Widerspruch zum ersten Beitragsbescheid reagieren , erst mal diesen ordnungsgemäß bearbeiten und dir den dazugehörigen Widerspruchsbescheid zukommen lassen. Die erhaltene Mahnung akzeptierst du nicht und forderst zunächst unverzüglich deinen Widerspruchsbescheid ein."
Damit ist denen klar , sie haben es hier nicht mit einem Schnelleinknicker zu tun. Sie werden so auf ihr absichtliches Hinauszögern von Widerspruchbescheiden hingewiesen. Sie befinden sich somit im Zugzwang . Deren Praxis , 3-4 Widersprüche zu sammeln und erst nach unendlich langer Wartezeit (wenn überhaupt) mit einem zusammengefassten Widerspruchsbescheid darauf zu reagieren, ist nicht akzeptabel und hinnehmbar.
Vom Beitragszahler wird in vierteljährlichem Abstand das Reagieren innerhalb von vier Wochen abverlangt , und die nehmen alle Zeit der Welt für sich in Anspruch. Provozieren mit ihrer Schlamperei noch die völlig unnötige Untätigkeitsklage und strapazieren wohl damit gewollt unsere Nerven.
Du erhältst auf deine "Beschwerde" per Mail zwar keine aussagekräftige Antwort ,("wird weitergeleitet") aber sie wird auf jeden Fall dort registriert und inhaltlich zur Kenntnis genommen. Intern stellt man sich dort schon darauf ein , so jedenfalls meine damals daraus gewonnene Erfahrung.
Das Anfordern eines neuen 2.Beitragsbescheides bringt meiner Meinung nach keine echten Punkte. Die können auch nicht sicher beweisen , dass du diesen schon einmal erhalten hast. Zudem würde das denen auch nur unnötig bezeugen , dass du die Sache über Gebühr ernst nimmst. Das hat dieser Schlaugurkenverein nicht verdient , eher sollte man diesen mit verdummenden und ignorierenden Aktionen lächerlich machen und Rätsel raten lasen , womit sie dich als nächstes belästigen können.