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Autor Thema: Schufaeintrag durch Widerspruch und Klage?  (Gelesen 1082 mal)

A
  • Beiträge: 2
Schufaeintrag durch Widerspruch und Klage?
Autor: 11. April 2014, 14:17
Zunächst allen vielen Dank für das tolle Engagement!

Person B stellt sich die Frage, ob man bei Widerspruch des Bescheides und folgender Klage mit einem Schufaeintrag rechnen muss?

Danke.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Z
  • Beiträge: 1.536
Nö.
Weil gesammelt werden dürfen ja nur rechtskräftig festgestellte Forderungen...

Ich glaube auch nicht, daß die Rundfunkanstalten mit der Schufa zusammenarbeiten, was hätten die davon, zu wissen, daß Ede Schulze pleite ist?.


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