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Autor Thema: Rücklastschriftkosten übersehen - Problem?  (Gelesen 1118 mal)

G
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Rücklastschriftkosten übersehen - Problem?
Autor: 13. April 2014, 20:21
Hallo!

Bei Person A fiel das Zahlungsquartal auf den Nov 2012 bis einschließlich Januar 2013.
Der Beitragsservice hat natürlich alles auf eine Rechnung addiert und den gesamten Betrag ohne Kenntlichmachung der Systemumstellung von Person A abgebucht (29,50 Euro). Person A hatte nach altem System ein Radio angemeldet, hat aber im Januar die Lastschrift widerrufen. Da dies nur für den Gesamtbetrag ging, hat Person A die alten monatlichen Beträge für Nov + Dez 2012 per Überweisung gezahlt (11,52 Euro).
Dann verging etwas Zeit mit Bettelbriefen und akkumulierenden Forderungen. Person A war verwirrt und sehr ängstlich, hat daher ...
leider übersehen, dass der Beitragsservice ihr im Januar für die Rückbuchung der Lastschrift  0,89 Euro Gebühren aufaddiert hatte und diese nicht mit überwiesen. Hätte Person A dies tun müssen?

Den ersten Beitragsbescheid (Juni 2013) hat Person A allerdings sorgfältig nachgerechnet und den Betrag diekt nach Eingang des Bescheides überwiesen. Aus reiner Nettigkeit inklusive des Säumniszuschlages von 5,11 Euro.

Mit dem Widerspruchsbescheid behauptet der BS , eine rechtzeitige Zahlung für Nov-Dez 2012 nicht erhalten zu haben, rechnet den überwiesenen Betrag allerdings von der Gesamtschuld ab.

Hat Person A mit der Überweisung erst nach Erhalt des Beitragsbescheides bereits  Fristen überschritten, die dem BS nun einen Vorteil gegenüber Person A geben? Hat Person A sich jetzt schon alles versaut? Person A ist inzwischen sehr hibbelig ...

Vielen Dank für jegliche Hilfe!


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