Von wem bekommt denn A die Infopost, vom Belustigungsservice?
Solange die von denen kommt, braucht man sich keinen Kopf machen.
Selbständiger S in Personalunion mit A ist ja auch eher ein leichter Fall.
Hier im Forum gab es schonmal einen Ingenieur I, der für sein Büro in seiner Wohnung die Drittelgebühr zahlt und jetzt zusätzlich noch für seine Wohnung den zusätzlichen vollen Betrag zahlen soll, weil es nur die Variante Privat zahlt, Gewerbe in der Wohnung befreit, aber nicht andersrum gibt. Das war in diesem Fall eine taktisch unkluge Entscheidung, es so zu probieren.
Gewerbetreibener G mit separatem Büro hat seinerzeit formlos Auskunft über seinen Betrieb gegeben (auf dem Antwortbogen fehlte nämlich das Kästchen "ich zahle gar nicht"), damit kam die Zwangsanmeldung, er hat jetzt zwei Baustellen, wo er aufpassen muß, daß er den jeweiligen Bescheiden rechtzeitig widerspricht, Ablehnung irgendeines Widerspruchs kam noch nicht, weil die Jungs ganz genau wissen, daß das dann eine Klage gibt...
Ich würde an As Stelle abwarten, wenn A als erstes den Bescheid für Privat bekommt, nach Schema F arbeiten, wenn er den Bescheid dann für die Selbständigkeitsräume bekommt, zusätzlich mit dem Argument widersprechen, daß für die Wohnung bereits ein Betragskonto existiert und demnach ein weiterer Bescheid unzulässig ist.