Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gebühren, trotz Anmeldung, Rückwirkend zum 01.01.2013 zahlen  (Gelesen 2120 mal)

X
  • Beiträge: 1
Hallo,

Seit 01.01.2013 muss jeder Haushalt einmalig GEZ gebühren zahlen. Person a zieht bei person b aus mit person c zusammen zu wohnen. Anmeldung bei der gez erfolgte im oktober 2013 auf einen haushalt. darf die gez rückwirkend trotzt vorheriger anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 beiträge verlangen? zur info, person a ist seit ca 5 jahren bei der gez gemeldet.

danke für die antworten


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Ab Bezug der Wohnung darf bezahlt werden. Zur Not auch rückwirkend. Am besten Widerspruch und Klage einreichen, um diesem Verein zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben