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Autor Thema: Gleichbehandlungsgesetz  (Gelesen 1918 mal)

r
  • Beiträge: 2
Gleichbehandlungsgesetz
Autor: 30. März 2014, 13:30
Hallo "Freunde" des Gebühreneinzugsservice,

nun gehöre ich auch zu denen, die die ersten Briefe von dieser obscuren "Firma" bekommen...
Mich würde Eure Meinung zu folgendem Gedankenspiel interessieren:
Mein Haushalt besteht nicht nur aus mir sondern aus mehreren Personen.
Nun ist es ja so, dass die Gebühren pro Haushalt fällig sein sollen. Ein Haushalt ist doch aber keine Juristische Person? Ergo schon mal nicht verklagbar?
Meine Frage ist nn die, ob es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst, dass nun ausgrechnet ich den Bescheid bekomme? Im Bürgeramt habe ich die Information bekommen, das im Melderegister kein sogenannter Haushaltsvorstand mehr geführt wird. Es gibt diesen also de facto nicht mehr.
Da ich nun den Bescheid bekomme, fühle ich mich aufgrund meines Geschlechtes und meines alters diskriminiert und nebenbei auch nicht zwangsläufig verantwortlich für die Entrichtung der Gebühren. Ich würde also diese Verantwortung direkt ablehnen. Selbstverständlich würden andere Mitglieder meines Haushaltes des gleichen tun.
Letztendlich kann es ja nicht sein, das eine einzelene Person eines Haushaltes die rechtliche Verantwortung tragen muss und die ganze Geschichte ausbaden muss.

Früher gab es ja mal die Geschichte mit der "Sippenhaft". Die dazugehörigen Paragraphen sind ja berechtigter Weise abgeschafft worden.

Letztendlich habe ich die Vermutung, dass zumindest Haushalte mit mehreren Angehörigen gar nicht juristisch angreifbar sind?

Eure Meinung zu diesen Thesen würde mich sehr interessieren.

liebe Grüße

rescuecon


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R
  • Beiträge: 375
Re: Gleichbehandlungsgesetz
#1: 30. März 2014, 14:02
Eine Benachteiligung nach dem AGG kann ich nicht erkennen - gemeint ist vermutlich das Diskriminierungskriterium Geschlecht.

Bei mehreren Personen haften die haften die Bewohner nach dem RBStV gesamtschuldnerisch - d.h., der Gläubiger kann sich aussuchen, bei wem die Gesamtforderung geltend gemacht wird. Nur wenn sich die Rundfunkanstalt z.B. nur an männliche Bewohner hält wäre dies ein Verstoß eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.

Das Gegenteil ist richtig - Haushalte mit mehreren Bewohnern werden gegenüber Single-Haushalten sogar bevorzugt. Selbst der dort zahlende wird insoweit nicht schlechter behandelt als ein Single.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

r
  • Beiträge: 2
Re: Gleichbehandlungsgesetz
#2: 30. März 2014, 21:46
Hi Redfox,

erstmal lieben Dank für Deine Teilnahme an dieser Diskussion.
So ganz verstehe ich diese aber nicht.
Mir war so, als wenn sich der "Beitragsservice" vehement dagegen wehrt, das es sich bei den Gebühren nicht um eine (Sonder-)Steuer handeln würde - das AGG ist doch aber ein reines Gesetz, welches Steuern regelt? Der §44 spricht ja auch endeutig von "dem Steuerschuldverhältnis" und von keinem anderen Schuldverhältnis. Wie passt dies zusammen?

Mit der Gesamtschuld kann ich rechtlich (emotional natürlich nicht) nachvollziehen, das dies auch für die Rundfunkgebühren gilt.
Dennoch bin ich der einzige Mann in unserem Haushalt, der angeschrieben wurde und dennoch bin ich der ällteste, der angeschrieben wurde. Dies halte ich immer noch für Wilkür und Diskriminiereung.
Aber wenn ich die Gesetzeslage dann richtig interpretiere, könnten die das Komplett gegen mich alleine durchziehen, ohne z.B. die anderen Mitglieder meines Haushaltes zu behelligen? Oder müssten die es dort zumindest auch versuchen, wenn ich mich weigern würde? Ok, letztendlich würde dies nicht von der Gebührenpflicht befreien und hätte nur eine Verzögernde Wirkung.

Das Singelhaushalte benachteiligt sind, ist mir auch bewusst - aber das dieser "Beitragsservice" und die Staaatsverträge nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, da sind wir uns ja eh einig...  :'(

Grötjes

rescuecon


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