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Autor Thema: GEZ nicht abgemeldet - Verdachtsanmeldung zur BS  (Gelesen 1818 mal)

G

GMK

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Hallo liebe Leute,

bin neu hier, also habt etwas Rücksicht mit mir, wenn ich nicht genau genug Formuliere.

Folgendes: A hat zu Hause studiert und keinen GEZ-Beitrag geleistet (Bafög). Dann hat A ich einen Zweitwohnsitz angemeldet und dort auch GEZ bezahlt. Am 31.10.2012 meldet A Wohnsitz dort ab, allerdings nicht bei der GEZ.
A zieht dann wieder nach Hause zu den Eltern, die natürlich für die Wohnung/Haus bezahlen. Jetzt erst bekommt A eine Nachricht, dass:

- Rundfunkebühren für Ende 2012 (quasi von der GEZ übernommen)
- Rundfunkgebühren von 2013 - jetzt

gezahlt werden soll.

1. Darf der "Beitragsservice" ausstehende GEZ-Gebühren einziehen? Das sehe ich zur Not noch ein, da Versäumen von A.
2. Darf der "Beitragsservice" einfach davon ausgehen, dass ein GEZ-Zahler, der gar nicht mehr an der Adresse gemeldet ist (an der GEZ gezahlt worden ist), eine Wohnung bewohnt, für die noch kein Beitrag geleistet wird?A schickt die Beitragsnummer des Zahlers für As aktuellen Wohnsitz und bekommt nun die Nachricht, dass das nur ab jetzt gültig ist und nicht rückwirkend berücksichtigt werden kann. A hat aber vorher keine Anfrage diesbezüglich bekommen und konnte daher jetzt erst reagieren.

Unabhängig davon ist das eine unverschämtheit, da es sich um eine Virtuelle Leistung handelt, die man sehr wohl auch rückwirkend verrechnen könnte.

Vielen Dank!


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Ich würde die Zahlung verweigern und es drauf ankommen lassen: Für die Wohnung bei den Eltern ist nachweisbar ab 2013 Ein Beitrag bezahlt worden. Da A in dem Zeitaum bis jetzt auch dort gemeldet war/ ist, würde es sich bei den aktuellen Forderungen des BS dann um 2 Beiträge für ein und die gleiche Wohnung handeln. Das ist im Staatsvertrag nicht so vorgesehen. Eine Wohnung - Ein Beitrag!

Für die letzten Monate 2012 hängt die Rundfunkgebühr davon ab, ob A einen eigenen Haushalt mit Geräten in der Wohnung der Eltern hatte.

Der Beitragsservice läuft immer mehr Amok mit seinen abstrusen Forderungen. Ich würde nun den Beitragsbescheid abwarten und dagegen vorgehen. Das sollte in diesem Fall nicht allzu schwierig sein.

Auch würde ich einen zwischen Rundfunkgebühren und -beiträgen differenzierenden Bescheid anfordern. Es wird in diesem Fall besonders deutlich, wie Gebühren- und Beitragsberechnung nach Umstellung von Geräte- auf Wohnungsabgabe jeweils zu anderen Ergebnissen führen.
 


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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