Hallo liebe Leute,
bin neu hier, also habt etwas Rücksicht mit mir, wenn ich nicht genau genug Formuliere.
Folgendes: A hat zu Hause studiert und keinen GEZ-Beitrag geleistet (Bafög). Dann hat A ich einen Zweitwohnsitz angemeldet und dort auch GEZ bezahlt. Am 31.10.2012 meldet A Wohnsitz dort ab, allerdings nicht bei der GEZ.
A zieht dann wieder nach Hause zu den Eltern, die natürlich für die Wohnung/Haus bezahlen. Jetzt erst bekommt A eine Nachricht, dass:
- Rundfunkebühren für Ende 2012 (quasi von der GEZ übernommen)
- Rundfunkgebühren von 2013 - jetzt
gezahlt werden soll.
1. Darf der "Beitragsservice" ausstehende GEZ-Gebühren einziehen? Das sehe ich zur Not noch ein, da Versäumen von A.
2. Darf der "Beitragsservice" einfach davon ausgehen, dass ein GEZ-Zahler, der gar nicht mehr an der Adresse gemeldet ist (an der GEZ gezahlt worden ist), eine Wohnung bewohnt, für die noch kein Beitrag geleistet wird?A schickt die Beitragsnummer des Zahlers für As aktuellen Wohnsitz und bekommt nun die Nachricht, dass das nur ab jetzt gültig ist und nicht rückwirkend berücksichtigt werden kann. A hat aber vorher keine Anfrage diesbezüglich bekommen und konnte daher jetzt erst reagieren.
Unabhängig davon ist das eine unverschämtheit, da es sich um eine Virtuelle Leistung handelt, die man sehr wohl auch rückwirkend verrechnen könnte.
Vielen Dank!