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Autor Thema: Zwangsanmeldung erhalten! Schweigen = Zustimmung?  (Gelesen 1501 mal)

K
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

nehmen wir an Person A hätte kürzlich eine Zwangsanmeldung erhalten und bis dato alle Schreiben unbeantwortet und unkommentiert gelassen, da Person A der Meinung ist, dass sie mit niemandem einen Vertrag geschlossen habe und auch der Beitragsservice Person A nicht einfach ohne deren Zutun rechtswirksam anmelden könne. (Wäre ja so, als würde ein Mobilfunkanbieter einfach einen Vertrag auf Person A abschließen und diese zur Zahlung auffordern.

Frage: Bedeutet schweigen, also keine Reaktion auf die Zwangsanmeldung, Zustimmung?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2014, 23:36 von Kartoffelfeld«

Y
  • Beiträge: 62
Schweigen bedeutet keine Zustimmung im Rechtssystem.
Wäre ja noch schöner, dann schreibe ich demnächst jedem einen Brief, dass er mir 100€ auf mein Konto überweisen soll. Und wenn der sich nicht äußert stimmt er dem zu...
Oder wenn jemand vor Schock nichts sagt, wenn man jemanden etwas vorwirft, dann ist das auch kein Schuldeingeständnis.

Wenn ich zu einer Tat schweige wertet man mir das vor Gericht weder positiv noch negativ.

Also keine Sorge: Schweigen ist  n i e m a l s Zustimmung.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

 
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