Zu der Ankündigung der Ministerpräsidenten der Länder den Rundfunkbeitrag um 48 Cent zu senken, statt der 73 Cent, die die KEF empfohlen hat, habe ich einen Artikel für eine Zeitung geschrieben, der auch veröffentlicht wurde.
Hier der TEXT:
Mussten die Rundfunkanstalten zur Deckung ihres Finanzbedarfs der kommenden Jahren diesen bisher bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) anmelden und diese ihren Segen geben, wird nun von den Ministerpräsidenten/Innen der Länder ein Vorschlag von der KEF einfach abgeschwächt! Diese hatte eine Senkung des Rundfunkbeitrags von 73 Cent auf 17,25 Euro empfohlen. Im (*Zeitungs)-Artikel vom 27.02.2014 heißt es weiter ''Darin sei die Hälfte der erwartenden Mehreinnahmen von insgesamt 1,12 Milliarden Euro von 2013 bis 2016 eingerechnet.''
Nun verkündet – stellvertretend - die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Beitragsschuldner (lt. RBStV) mit 48 Cent zu entlasten und begründet dies um 'finanziellen Spielraum zu haben, damit der Beitrag stabil bleibe und nicht 2020 wieder erhöht werden müsse'.
Während die KEF von den 1,12 Milliarden Euro die Hälfte den Beitragsschuldnern zurück geben wollten, erhalten sie nun weniger zurück und werden noch erpresst, dass die Länder damit vermeiden wollen, die Rundfunkbeiträge in 2020 nicht wieder erhöhen zu müssen! Das ist für mich schon jetzt mehr als nur 'eine' versteckte Beitragserhöhung! Die Rundfunkanstalten haben also nicht einmal einen Finanzbedarf anmelden müssen – was schon eine Regelverletzung darstellt, um an mehr Geld zu kommen, was ihnen gar nicht zusteht! Dann hätte ich doch lieber in 2020 (also in 6 Jahren) eine Beitragserhöhung (wenn sie denn kommt!) und jetzt dafür eine Entlastung von 73 Cent bevorzugt!
Es ist in meinen Augen eine Unverschämtheit, wie hier mit dem Geld des Bürgers umgegangen wird, die zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen gezwungen werden, weil sie eine Wohnung haben und zum größten Teil in einer Betriebsstätte arbeiten, für die der Arbeitgeber für sie nochmals Rundfunkbeiträge zahlen muss!
Dazu bin ich nicht bereit; zumindest nicht für alles zu zahlen! Auf meine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erfolgte mittlerweile die Klageerwiderung und eine Stellungnahme meinerseits auf die Klageerwiderung. Das Verwaltungsgericht *XYZ hält sich bedeckt und wartet wohl auf den Ausgang einer Popularklage gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in München ab, wo am 25. März 2014 beim Bayrischen Verfassungsgerichtshof verhandelt wird.
(*Name der Zeitung und des Verwaltungsgerichts wurden von mir für die Veröffentlichung hier entfernt!)
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)