Nach unten Skip to main content

Autor Thema: GEZ kennt "Person A" nicht. Dabei soll es bleiben. Wie vorgehen?  (Gelesen 1355 mal)

A
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

es geht und die Vermeidung einer Zahlung an die GEZ.

Angenommen Person A hat bisher noch nie an die GEZ gezahlt und wurde von dieser (wieso auch immer) bisher nur einmal vor einigen Jahren an einem anderen Wohnort angeschrieben. Das damalige Schreiben der GEZ hat Person A mit der Angabe zurückgesendet, das keine GEZ-Pflichtigen Geräte in der Wohnung sind und deshalb keine Gebühr bezahlt werden müssen. Mittlerweile muss ja jeder einen Beitrag zahlen, der eine Wohnung hat. Person A ist mittlerweile wieder berufsbedingt umgezogen, möchte den Abzockern der GEZ aber kein Geld in den Rachen schmeißen und fragt sich, wie es möglich sein könnte, der GEZ-Datenkrake zu entgehen. Bisher ist Person A noch am alten Wohnort gemeldet. Niemand (außer dem neuen Arbeitgeber) kennt die neue Anschrift von Person A.

Person A dachte da nun an folgende Möglichkeiten:

  • Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt wird nicht durchgeführt. Eingehende Briefe an die alte Anschrift werden vom ehemaligen Nachbarn an den Postboten zurückgegeben, mit dem Hinweis, dass der Empfänger unbekannt verzogen sei.
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eines Bekannten von Person A. Person A gibt an, dass er nun bei Person B wohnt, der bereits GEZ zahlt. Person A fragt sich, ob dann eine Nachzahlung für den Zeitraum 01/2013 bis jetzt fällig wird.
  • Person A meldet sich normal am jetzigen Wohnort an und zahlt alles was die GEZ haben möchte. Bedankt sich dann auch noch für den netten Schriftverkehr :)

Gibt es intelligentere Möglichkeiten?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
Hallo,

zu Punkt 1 kann ich sagen, kenne ich einen Schwager eines Bekannten um 3 Ecken, der dies erfolgreich praktiziert... Eine Adresse sollte allerdings vorhanden sein, an der wichtige Briefe von Arbeitgeber und ähnlichem ankommen und auch abgeholt werden.....

Punkt 2 wäre zu heikel, da eventuell der Zeitraum davor infrage gestellt wird und wie befürchtet eine Nachzahlungsforderung drohen könnte.

Über Punkt 3 brauchen wir in diesem Forum hier nicht diskutieren... ::)

Grüße



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben