Ich gehe davon aus, dass nicht ein Mitgliedsbeitrag wichtig wäre, sondern die feste Summe für Gericht und Anwalt soll einigermaßen aufgeteilt werden, damit nicht bei der ersten Niederlage aufgehört wird. Nico ist ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte. Ohne Anwalt, ohne Rechtsschutzversicherung wird es vielleicht nicht weitergehen. Es gibt bereits weitere Klagen, die sehr erfolgsversprechend sind und möglicherweise zum Verfassungsgericht durchgereicht werden. Wer das nicht finanziell stemmen kann, würde meine Unterstützung bekommen. Wobei ich nur diese eine Klage unterstützen würde, denn eine erfolgreiche Klage reicht ja schon, damit diese Ungerechtigkeit des RBStV aufhört. Wie es nach einer Niederlage weitergeht, käme auf die Urteilsbegründung an, Klage vor dem europäischen Gerichtshof sollte auch möglich gemacht werden. Dafür brauchen wir nicht viele Unterstützer, aber jeder weiß, wie es bei einem persönlich mit den Finanzen aussieht, wenn es zur Klage kommt. Deshalb reicht es, einige Leute zu motivieren, nicht mit einer festen Summe, aber dafür nach besten Kräften dafür sorgen, dass die eigene Klage vermieden wird, wenn man sie selbst bezahlen muss. Als Hilfsbetrag habe ich 50 Euro gewählt, weil das eine überschaubare Summe ist, auch wenn man vor Gericht unterliegt. Sollten genug Leute mitmachen, weil die Chance besteht, das Geld bei gewonnenem Richterspruch von den örR zurückzuerhalten, kann die Hilfssumme verringert werden und bei bedarf angepasst werden. Die finanzielle Hilfe ist das eine, die Unterstützung bei der Formulierung das andere. Die Klage wird selbstständig auf Risiko des Klagenden geführt, einmischen werde ich mich nicht, aber wer Hilfe und Ratschläge braucht, bekommt sie. Durch die Unterstützung des Forums wird mehr erreicht als durch eine Anwaltskanzlei. Wer sich dem anschliessen möchte, nur zu.
Der formelle Vertrag ist einfach:
Hiermit stelle ich 50 Euro zur Verfügung. Diese 50 Euro sind zu verwenden von dem Kläger ... für die Klage vom ... vor dem Gericht ... Der Kläger verpflichtet sich, mir das Geld zurückzuerstatten, wenn es nicht zur Klage kommt oder wenn die Klage gewonnen wurde und die Gegenpartei zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten und der Kosten für sonstige Auslagen verurteilt wurde.
Man darf nicht vergessen, sie Klage würde sowieso geführt, aber durch finanzielle und moralische Unterstützung ist die Erfolgschance grösser. Der Kläger sollte also nicht jede Briefmarke rechtfertigen müssen, aber eigenes Engagement ist wichtiger als nur auf Unterstützung zu hoffen. Und bei Niederlage sind weitere Klagen mit neuen Argumenten wegen der gewonnenen Erkenntnisse weiterhin möglich.