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Autor Thema: Interessensverein gründen  (Gelesen 22573 mal)

M
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Re: Interessensverein gründen
#30: 12. März 2014, 23:54
Was bringt dir oder uns denn in dem Fall eine Versicherung Roggi? Die Versicherung soll einen doch vorsorglich vor finanziellen Schaden bewahren sofern dieser eintritt. Als Gegenleistung zahlt man dann eben monatliche Beiträge.

Da Du/wir aber diesen Schaden konkret haben werden, können wir auch, so wie wir es aktuell angedacht haben, direkt einem Anwalt oder einer Kanzlei die Gelder auf ein Spendenkonto überweisen. Der Anwalt oder die Kanzlei verwalten dieses Konto entsprechend für alle transparent und nachvollziehbar.


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Re: Interessensverein gründen
#31: 13. März 2014, 06:33
Genau so etwas stelle ich mir vor. Da wir wissen, es kommt dicke, sollten wir vorsorgen. Es muss ja nicht jeder seine eigene Klage anstreben, es ist ja jetzt schon ein Gemeinschaftsprojekt. Die ersten 105 Euro wird wohl jeder investieren müssen, was danach kommt ist dann "einfach für Alle", finanziert zu gleichen Teilen, unabhängig von der Wirtschaftskraft des einzelnen, aber investiert in die Zukunft, in Bildung und Freiheit.


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R
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Re: Interessensverein gründen
#32: 13. März 2014, 08:07
Versicherung fällt unter das Versicherungsaufsichtsgesetz - dies gilt m.W. auch für Vereine, die einen entsprechenden Rechtsanspruch zusagen.

Möglich ist höchstens ein Verein, der diesbezüglich keinen formalen Rechtsanspruch zusagt. Sonst kommt die BAFin um die Ecke. Beispiel aus der Beihilfeordnung eines separaten Beihlife-Vereins für Freizeitunfälle von Verdi:

Zitat von: Beihilfeordnung verdi Beihilfeverein e.V.
Auf Leistungen nach der Beihilfeordnung besteht kein Rechtsanspruch. Die Beihilfeleistungen sind freiwillig und stehen unter dem Vorbehalt
des jederzeitigen Widerrufs. Auch wiederholte Zahlungen begründen keinen Rechtsanspruch. Leistungen werden nur insoweit gewährt, als
dem Beihilfeverein die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Das Thema ist also nicht trivial.


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D
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Re: Interessensverein gründen
#33: 13. März 2014, 10:12
Warum macht ihr es so kompliziert. Wir wissen das nicht einmal die Gründung eines Vereins zustande kommt, schon gar nicht eine GbR oder eine GmbH, auch nicht eine Versicherung mit dem Rattenschwanz der daran hängt.

Mein Vorschlag war schon seit langem, die Gründung  einer Klage-IG mit eins, oder zwei Musterprozessen wozu sich einer oder zwei dazu namentlich zur Verfügung stellen, die Kosten werden dann unter den Mitgliedern aufgeteilt. 


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Re: Interessensverein gründen
#34: 13. März 2014, 12:29
Warum macht ihr es so kompliziert. Wir wissen das nicht einmal die Gründung eines Vereins zustande kommt, schon gar nicht eine GbR oder eine GmbH
Versicherung o.ä. steht für mich außer Frage. Eine GmbH bzw. Mini-GmbH die ich meinem Post beschrieben hatte, finde ich durchaus realisierbar. Es bleibt die Frage, ob das auch Andere hier gerne sehen würden.  :)


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Re: Interessensverein gründen
#35: 20. März 2014, 11:47
Ich wäre auch gerne dabei, doch das mit den Mitgliedsbeiträgen ist so eine Sache. Ich will weder den Rundfunkbeitrag bezahlen noch sonstwo einen Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen. Egal, um was es geht.


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Re: Interessensverein gründen
#36: 20. März 2014, 11:58
Ich wäre auch gerne dabei, doch das mit den Mitgliedsbeiträgen ist so eine Sache. Ich will weder den Rundfunkbeitrag bezahlen noch sonstwo einen Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen. Egal, um was es geht.

Bei einer gUG bzw. gGmbH (g = gemeinnützig) würde das vermutlich auch eher auf Spendenbasis laufen, als auf feste Mitglieder, die ihre festen Beiträge zahlen. Bei unserer Thematik gibt es ja auch viele Personen, die nicht zahlen können, daher macht ein festes Beitragsmodell auch keinen Sinn. Da ersetzt man ja nur das eine finanzielle Übel durch das andere.


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Re: Interessensverein gründen
#37: 20. März 2014, 14:10
Ich gehe davon aus, dass nicht ein Mitgliedsbeitrag wichtig wäre, sondern die feste Summe für Gericht und Anwalt soll einigermaßen aufgeteilt werden, damit nicht bei der ersten Niederlage aufgehört wird. Nico ist ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte. Ohne Anwalt, ohne Rechtsschutzversicherung wird es vielleicht nicht weitergehen. Es gibt bereits weitere Klagen, die sehr erfolgsversprechend sind und möglicherweise zum Verfassungsgericht durchgereicht werden. Wer das nicht finanziell stemmen kann, würde meine Unterstützung bekommen. Wobei ich nur diese eine Klage unterstützen würde, denn eine erfolgreiche Klage reicht ja schon, damit diese Ungerechtigkeit des RBStV aufhört. Wie es nach einer Niederlage weitergeht, käme auf die Urteilsbegründung an, Klage vor dem europäischen Gerichtshof sollte auch möglich gemacht werden. Dafür brauchen wir nicht viele Unterstützer, aber jeder weiß, wie es bei einem persönlich mit den Finanzen aussieht, wenn es zur Klage kommt. Deshalb reicht es, einige Leute zu motivieren, nicht mit einer festen Summe, aber dafür nach besten Kräften dafür sorgen, dass die eigene Klage vermieden wird, wenn man sie selbst bezahlen muss. Als Hilfsbetrag habe ich 50 Euro gewählt, weil das eine überschaubare Summe ist, auch wenn man vor Gericht unterliegt. Sollten genug Leute mitmachen, weil die Chance besteht, das Geld bei gewonnenem Richterspruch von den örR zurückzuerhalten, kann die Hilfssumme verringert werden und bei bedarf angepasst werden. Die finanzielle Hilfe ist das eine, die Unterstützung bei der Formulierung das andere. Die Klage wird selbstständig auf Risiko des Klagenden geführt, einmischen werde ich mich nicht, aber wer Hilfe und Ratschläge  braucht, bekommt sie. Durch die Unterstützung des Forums wird mehr erreicht als durch eine Anwaltskanzlei. Wer sich dem anschliessen möchte, nur zu.
Der formelle Vertrag ist einfach:
Hiermit stelle ich 50 Euro zur Verfügung. Diese 50 Euro sind zu verwenden von dem Kläger ... für die Klage vom ... vor dem Gericht ... Der Kläger verpflichtet sich, mir das Geld zurückzuerstatten, wenn es nicht zur Klage kommt oder wenn die Klage gewonnen wurde und die Gegenpartei zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten und der Kosten für sonstige Auslagen verurteilt wurde.
Man darf nicht vergessen, sie Klage würde sowieso geführt, aber durch finanzielle und moralische Unterstützung ist die Erfolgschance grösser. Der Kläger sollte also nicht jede Briefmarke rechtfertigen müssen, aber eigenes Engagement ist wichtiger als nur auf Unterstützung zu hoffen. Und bei Niederlage sind weitere Klagen mit neuen Argumenten wegen der gewonnenen Erkenntnisse weiterhin möglich.


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Re: Interessensverein gründen
#38: 20. März 2014, 15:07
" Der Kläger verpflichtet sich, mir das Geld zurückzuerstatten, wenn es nicht zur Klage kommt oder wenn die Klage gewonnen wurde und die Gegenpartei zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten und der Kosten für sonstige Auslagen verurteilt wurde.[/tt]

Hiermit kommt schon das erste Problem, kein Anwalt arbeitet für ein Honorar das aus dem geringen Streitwert errechnet wird, somit geht es nur über eine Sonderhonorarvereinbarung,das heißt, auch wenn der Prozess gewonnen wird bleibt ein teil der Kosten hängen und die müssen dann umgelegt werden.


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Re: Interessensverein gründen
#39: 20. März 2014, 15:49
Auch kein Problem, kann alles berücksichtigtigt werden:
Der Kläger verpflichtet sich, mir das Geld zurückzuerstatten, wenn es nicht zur Klage kommt oder wenn die Klage gewonnen wurde und die Gegenpartei zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten und der Kosten für sonstige Auslagen verurteilt wurde. Kosten, die von der Gegenseite nicht erstattete werden und für die Klage verwendet wurden, brauchen nicht zurückgezahlt werden.
Der Sinn des Vertrages soll sein, mich abzusichern, falls jemand vorhat das Geld für andere Sachen zu verwenden, neuer Anzug um die Richter zu beeindrucken lehne ich zutiefst ab, neue Schuhe kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.


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Re: Interessensverein gründen
#40: 20. März 2014, 16:14
Ich habe den Eindruck, dass das hier etwas in die falsche Richtung läuft.

Mir ging es primär darum, dass eine, wie auch immer geartete, durch Spendengelder finanzierte Organisation (gUG, gGmbH, ...) ins Leben gerufen wird, die sich offiziell dem Auftrag widmet gegen den ÖRR vorzugehen. Darin enthalten:
  • hauptsächlich Internetpräsenz (Website, Forum) mit deren finanzierung der Folgekosten für die Domain und Server
  • bei fundierten Begründungen für eine Klage, diese ebenfalls durch Spendengelder finanziert durchzuführen
  • vielleicht Autoren der vielen, meist unbekannten Blogs zu vereinen, die quasi unter der Domain einen eigenen Blog zum Rundfunkbeitrag führen können (ähnlich Blogspot)

Und vielleicht im Jahre 2016 die gGmbH umzuwandeln in eine "Rundfunk GmbH - von dem Volk für das Volk", die sich wirklich der tatsächlichen Grundversorgung widmet und sich über ein gerechtes Gebührenmodell / freiwillige Mitgliedschaften finanziert und dem Trend der Technologie und des Rundfunkkonsums folgt.
- letzteres ist natürlich Spinnerei, aber schön wäre es, oder?


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