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Autor Thema: Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)  (Gelesen 5519 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Typisierende Normen -
Schneider befasst sich mit der Zulässigkeit des
Rundfunkbeitrags unter Erwiderung auf die Ausführungen
von Korioth/Koemm (DStR 2013, 833)




Kurznachricht zu "Die Zulässigkeit typisierender Normen am Beispiel des Rundfunkbeitrags - Zugleich Erwiderung auf Korioth/Koemm, DStR 2013, 833" von Axel Schneider***, original erschienen in: DStR 2014 Heft 11, 509 - 512.


mehr auf:
https://www.jurion.de/de/news/290258/Typisierende-Normen-Schneider-befasst-sich-mit-der-Zulaessigkeit-des-Rundfunkbeitrags-unter-Erwiderung-auf-die-Ausfuehrungen-von-Korioth-Koemm-DStR-2013-833-


***Edit "Bürger":
Mitautor/in am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 00:31 von Bürger«
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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
"Die Zulässigkeit typisierender Normen am Beispiel des Rundfunkbeitrags - Zugleich Erwiderung auf Korioth/Koemm, DStR 2013, 833" von Axel Schneider, original erschienen in: DStR 2014 Heft 11, 509 - 512.

mehr auf:
https://www.jurion.de/de/news/290258/Typisierende-Normen-Schneider-befasst-sich-mit-der-Zulaessigkeit-des-Rundfunkbeitrags-unter-Erwiderung-auf-die-Ausfuehrungen-von-Korioth-Koemm-DStR-2013-833-

Dieser "Autor" von "Die Zulässigkeit typisierender Normen am Beispiel des Rundfunkbeitrags - Zugleich Erwiderung auf Korioth/Koemm, DStR 2013, 833", Axel Schneider***,
ist doch zugleich juristischer Direktor vom Bayerischen Rundfunk!
Quelle: http://www.mainpost.de/ueberregional/wirtschaft/mainpostwirtschaft/Wirtschaft-kritisiert-GEZ-Reform;art9485,6908010
Zitat
„Uns ist bewusst, dass die Reform nicht nur Gewinner haben wird“, erklärt Axel Schneider von der juristischen Direktion des Bayerischen Rundfunk (BR).


Zitat
"Die Zulässigkeit typisierender Normen am Beispiel des Rundfunkbeitrags - Zugleich Erwiderung auf Korioth/Koemm, DStR 2013, 833"
ist doch garantiert wieder nur eine Werbeschrift ohne jegliche vernünftige Argumente.
Ich kann alle verstehen, die keine Zeit und Lust dafür haben, diesen Unsinn zu lesen.

Möglicherweise benutzen die Anstalten dann wieder diese selbstverfasste Quelle
für die Beantragung von Klageabweisungen.

Wer weiß, wieviele durch den Zwangsbeitrag finanzierte selbstverfasste "Werke" die Anstalten noch so veröffentlichen werden.
Quasi als Gegenentwürfe gegen die echten Gutachen (Geuer, Terschüren usw.)

Käufliche "Gutachter" wie Paul Kirchhof gibt es leider genug.

Markus


***Edit "Bürger":
Mitautor/in am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 00:31 von Bürger«

  • Beiträge: 3.238
Die Argumente in diesem Buch sind fast genau die selben wie die, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Presseerklärung wegen zweier Popularklagen verwendet:
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8751.0.html

Die glauben allen ernstes, endlich vernünftige Argumente gefunden zu haben, um jeden Deutschen, ausser noch nicht Volljährige, zu ihren Zahlsklaven zu erniedrigen. Ob ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aufgrund der Typisierung intensiv ist oder nicht, spielt nicht die Rolle, wenn es mich betrifft. Meine Rechte lasse ich mir durch dieses profitorientierte System nicht nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 00:21 von Bürger«

 
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