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Autor Thema: Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten, nun Widerspruch einlegen?  (Gelesen 1740 mal)

S
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Hallo,

Peron A ist ziemlich froh, dass er auf dieses Forum gestoßen ist und wie viele andere was gegen die Zwangsabgabe  unternehmen möchten. Nun hat A diese Woche nach etlichen Briefen davor einen ersten Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten, wo A zur Zahlung von 2 Monaten + Säumniszuschlag gebeten wird, die A aber niemals in seinem Leben bezahlen werde. Vorher wandert A in ein anderes Land aus bevor A diesem Zirkusverein einen Cent überweist. Also laut dem Brief kann A kostenlos innerhalb eines Monats Widerspruch beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg einlegen nur wie formuliere A das jetzt? Könnt ihr mir helfen? A kennt sich mit solchen Dingen überhaupt nicht aus und einen "Guide" von Anfang bis Ende hat A noch nirgends gesehen.

Wäre ziemlich froh, wenn A mal jemand unter die Arme greift :)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2014, 06:36 von Uwe«

S
  • Beiträge: 17
Niemand eine Antwort? :(


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themob

Person A kann

1. Widerspruch beim Bayerischen Rundfunk einlegen gegen den Beitragsbescheid (Adresse steht oben links), es wird empfohlen, den Widerspruch direkt an den Bayerischen Rundfunk zu senden. Nicht nach Köln.
oder
2. direkt Klage einreichen beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg gegen den Beitragsbescheid

1. ist kostenlos (abgesehen vom Porto) und verschafft zusätzlich Zeit
2. kostet 105€ Gerichtskostengebühr

Widerspruch einlegen mit kurzen Begründungen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen (Frist für Widerspruch unbedingt einhalten)

Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks abwarten.

Anregungen zu Begründungen gibt es zumeist hier im Board: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

oder auch hier in den Themen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6138.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html

Dann die Zeit nutzen sich hier im Forum einzulesen.


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