Es wäre für alle leichter, wie Roggi schon anregte, wenn die Schreiben hier anonymisiert eingestellt werden könnten.
So wie ich es verstehe, wurde die ursprüngliche Klage in 2 Teilverfahren getrennt: (Wobei man das hier auch besser nachvollziehen könnte, wäre die Klagebegründung bekannt).
Ursprung: Klage wegen Verfassungswidrigkeit, Steuer, Datenschutz über Datensätze oder Informationen die Auskunft geben über die letzten 20 Jahre des Teilnehmerkontos xy
Vg trennt die 2 Gebiete:
Teilverfahren1: Verfassungswidrigkeit, Steuer etc (hier kann der Streitwert beziffert werden durch den festgesetzten Bescheid im Vorfeld) und führt im Regelfall zu 105€ Gerichtskostengebühren
und
Teilverfahren2: Datenschutz, welches Ziel soll erreicht werden durch die Klage? (hier kann der Streitwert nicht festgelegt werden, also wird der Streitwert nach §52 Abs 2 GKG bestimmt) und würde dann 438 € Gerichtskostengebühr nach sich ziehen. Siehe Hinweisblatt VG Berlin:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/schriftliche-bestatigung-des-eingangs.html§52 Abs 2 GKG = (2) Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5 000 Euro anzunehmen.
§63 Abs 1 Satz 2 GKG = Einwendungen gegen die Höhe des festgesetzten Werts können nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden.
Nach §146 Abs 2 VwGO kann die Trennung nicht angefochten werden.
Warum sollte man sich das mit der Klage generell überlegen? Es geht doch hier um eine individuelle Klage die augenscheinlich 2 Sachgebiete zum Thema hat, was auch zur Verfahrenstrennung führte. Man muss sich über den Inhalt der Klage eventuell mehr Gedanken machen.
Wenn eine Verfahrenstrennung möglich ist, sollte es doch auch Möglich sein, die Klage im Bezug auf Datenschutz eventuell zurück zu nehmen. Wenn einem die möglichen Kosten zu hoch erscheinen.
Da würde ich einfach mal beim VG anrufen. In der Regel kommt ja die Kostenrechnung kurz nach Eingangsbestätigung der Klage. Also kommen dann 2 Kostenrechnungen für 2 Teilverfahren?