Ein Befreiungsantrag ist nur 2 Monate rückwirkend möglich, für 2013 wäre also zu zahlen. Wenn erstmal eine Zahlungsaufforderung mit dem willkürlichen Datum ab 01.01.2013 gekommen ist, kann Person A dem Widersprechen und sich selbst anmelden ab 01.02.2014 zusammen mit einem Befreiungsantrag. Da es im Gesetz nicht vorgesehen ist, dass die einen anmelden, und schon gar nicht rückwirkend, besteht die Chance dass die das selbst angemeldete Datum nehmen müssen. Abwimmeln werden die das mit der Begründung, da man dort schon seit dann und dann gemeldet ist wäre die Anmeldung ab dann erforderlich usw. Aber dann muss man hartnäckig bleiben und nach der gesetzlichen Grundlage fragen. Diese fehlt, also müsste noch nicht mal ein Grund genannt werden, warum man sich nicht anmeldete. Falls man einen hat, umso besser. Das einzige was im RBStV steht, ist dass man ab dem ersten des Monats des Innehabens der Wohnung zu zahlen hat. Aber wenn die Wohnung vorher keine Wohnung war im Sinne des RBStV, braucht man das weder anmelden noch nachweisen.