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Autor Thema: Geschäftlich genutztes KFZ  (Gelesen 1792 mal)

L
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Geschäftlich genutztes KFZ
Autor: 29. Juli 2014, 15:56
Hallo zusammen !

Person X bekommt den 10ten Brief vom Beitragsservice, ehem. GEZ bekommen.
Bis vor seinem Umzug vor einem guten halben Jahr hat er brav meinen Beitrag für sein Geschäft gezahlt, in der Wohnung davor wurde der private Beitrag von seinem Ex-Lebensgefährten gezahlt und er hat den Beitrag für sein Geschäft gezahlt. Nachdem er nun umgezogen ist, lief es so weiter und er hat mir auch ehrlich gesagt keine Gedanken darüber gemacht, dass der private Beitrag ja dreimal so hoch ist wie der geschäftliche. Das hat die GEZ bisher aber netterweise noch gar nicht bemerkt.

Nun hatten die Damen und Herren vom Beitragsservice ein Problem, seine neue Wohnung zuzuordnen. Nachdem das nun nach endlosem Schriftverkehr endlich geregelt ist, soll er nun seinen privaten Beitrag zahlen zzgl. einen Beitrag für sein geschäftlich genutztes Fahrzeug. Er hat allerdings sein Büro in der Wohnung und bei ihm wird alles nur über Internet, Telefon und email abgewickelt wird und er macht absolut keine geschäftlichen Fahrten mit dem PKW. Das aber will die GEZ ihm unterstellen - es gäbe kein Fahrzeug, das NUR privat genutzt würde ! Er müsste ja wenigstens Büromaterial damit einkaufen oder zur Bank fahren. Macht er nicht, wird im Internet bestellt und er hat ein Online-Konto. Wie bitteschön soll er das beweisen und MUSS er das beweisen ??

Nun hat er sein KFZ verkauft und hat dies der GEZ mitgeteilt. Haben sie auch anstandslos anerkannt und mir den dafür gezahlten Betrag dem privaten Konto gutgeschrieben bzw. mit zwei Zahlungen verrechnet, die er dieses Jahr schon geleistet hat, wobei er ewig gebraucht hat, denen nachzuweisen, dass er diese beiden Male gezahlt habe.

Jetzt hat er sich wieder ein KFZ zugelegt und ist ehrlich gesagt nicht bereit, dies der GEZ mitzuteilen. Er sieht nicht ein, dass er doppelt zahlen muss für ein einziges KFZ ?? Denn im privaten Beitrag ist ja ein KFZ mitgerechnet ?

Danke für Antworten....

LG die Lexi


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L
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Re: Geschäftlich genutztes KFZ
#1: 03. August 2014, 10:28
Guten Morgen !

Vielleicht ist das Problem ja auch etwas zu konfus beschrieben..... ich grenze die Fragestellung jetzt mal ein  8)
Wie gross ist die Chance, dass der BS der Person X nachweisen kann, dass er jetzt wieder ein neues KFZ hat ? Und kann der BS dann anhand Auskunft von Seiten des Strassenverkehrsamtes Beiträge nachfordern, da er ja dann das Anmeldedatum des KFZ weiss ?

Als es noch die alte GEZ gab, hatte Person X sein Autoradio abgemeldet, da es defekt war. Prompt standen die Häscher vor seiner Tür, sahen ins Auto, entdeckten das - nicht funktionierende - Radio und wollten trotzdem Gebühren haben, da es ja generell möglich wäre, mit dem Gerät Rundfunk zu empfangen.... woher konnten die eigentlich wissen, dass es das KFZ der Person X war ??

Liebe Grüsse,

die Lexi


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Re: Geschäftlich genutztes KFZ
#2: 03. August 2014, 17:55
Wie gross ist die Chance, dass der BS der Person X nachweisen kann, dass er jetzt wieder ein neues KFZ hat ? Und kann der BS dann anhand Auskunft von Seiten des Strassenverkehrsamtes Beiträge nachfordern, da er ja dann das Anmeldedatum des KFZ weiss ?

"Beitragsservice" kann (und wird demzufolge auch) Auskunft von so ziemlich allen "öffentlichen Stellen" einholen - dazu dürften auch die Zulassungsstellen gehören, da diese ja wohl die einzige "verlässliche" Quelle bzgl. KFZ sind.

vgl. auch die unter
Wohnungseigentümer - was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8955.msg62742.html#msg62742
anklingenden weitreichenden (und äußerst bedenklichen) Auskunfts-Befugnisse von ARD-ZDF-GEZ.


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